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/ ©Screenshot Google Street View
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist der Ortseingang inklusive Ortstafel von St. Veit im Jauntal.
Der Schriftsteller Peter Waterhouse hat einen Wohnsitz in St. Veit im Jauntal.

Nach Beschwerde: Keine Zweitwohnsitzabgabe für Wiener Autor in Kärnten

Der Schriftsteller Peter Waterhouse hat erfolgreich Beschwerde gegen die Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten eingelegt. Waterhouse hat neben seiner Wohnung in Wien auch ein Haus in St. Veit im Jauntal.

von APA
1 Minute Lesezeit(204 Wörter)

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat seiner Beschwerde nun stattgegeben und damit die berufliche Nutzung eines Nebenwohnsitzes durch einen Künstler anerkannt, hieß von der Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten/Koroška (IG KiKK).

Bestehende gesetzliche Ausnahme ist erfüllt

Der Schriftsteller nutzt das Haus in St. Veit im Jauntal auch für seine Arbeit, weshalb er Beschwerde gegen die Vorschreibung der Zweitwohnsitzabgabe und der Ortstaxe einlegte. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Rudi Vouk argumentierte er, dass er dieses Haus benötigt, um seiner schriftstellerischen Tätigkeit nachzugehen: Für seine Berufsausübung brauche er nämlich das größere Platzangebot für Archivmaterial und auch die ruhige Umgebung. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten stellte nun fest, dass die bestehende gesetzliche Ausnahme erfüllt ist und die Abgaben nicht vorgeschrieben werden dürfen.

Entscheidung ist „bedeutend“

Viele Künstler würden Zweitwohnsitze nutzen, um ihre Tätigkeit auszuüben oder auch ihre Werke aufzubewahren, weshalb die Entscheidung bedeutend sei, hieß es von der IG KiKK am Donnerstag. Nun wird eine Definition von Ausnahmen von der Zweitwohnsitzabgabe für Künstler gefordert, man sieht das Kulturreferat des Landes unter Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Zug. (APA / red, 18.1.24)

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