Platzverbot rund um Congress: Polizei rüstet sich für Akademikerball
Am Samstag, dem 20. Jänner, steht der 69. Akademikerball in Graz an. Die Polizei rüstet sich bereits für dieses Event. Ein Platzverbot wurde ausgerufen.
Nach mehrjähriger (coronabedingter) Pause findet der Grazer Akademikerball kommenden Samstagabend wieder im Grazer Congress statt. Wie auch schon in der Vergangenheit, wurde auch heuer im Zusammenhang mit dem Akademikerball eine Gegen-Demo angekündigt. Gründe, um die Gegendemo zu untersagen, lagen laut Polizei aber keine vor.
Platzverbot ausgerufen
Das heißt, die Versammlung darf stattfinden. Allerdings erlässt die Behörde als Sicherheitsmaßnahme ein Platzverbot ab 16 Uhr (gemäß § 36 Sicherheitspolizeigesetz). „Das Platzverbot gilt, solange es Sicherheitsbedenken von Seiten der Behörde gibt“, so die Landespolizeidirektion Steiermark.
Sperren im Verkehr
Außerdem ist in dieser Zeit vermehrt mit Sperren in der Innenstadt zu rechnen. „Zudem wird in Sachen Straßenverkehr auf die aktuell bestehenden Baustellen rund um das Veranstaltungsareal in der Grazer Innenstadt hingewiesen. Die Sicherheitsbehörde ist bemüht, Störungen des öffentlichen Verkehrs so gering wie möglich zu halten“, fügt die Polizei hinzu.
Polizei bereitet sich vor
Die steirische Polizei rüstet sich mit zahlreichen Einsatzkräften unterschiedlicher Einheiten auf einen dementsprechenden Einsatz. „Dabei soll sowohl die störungsfreie Abhaltung der Veranstaltung als auch das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet sein“, heißt es abschließend.
Folgender Bereich ist von dem Platzverbot betroffen:
Die Albrechtgasse entlang der Hauskante von der Einmündung zum Andreas-Hofer-Platz bis zur Schmiedgasse Nr. 2, die Schmiedgasse der Hauskante entlang der Fahrbahn bis zur östlichen Hausecke der Landhausgasse samt Gehsteig, die Landhausgasse von der östlichen Hausecke bis zur Landhausgasse Nr. 7 Ecke Joanneumsviertel, (die Fahrbahn querend) die Landhausasse Nr. 16 entlang der Hauskante bis zum Andreas-Hofer-Platz.
Was ist ein Platzverbot?
„Mit einem Platzverbot können Sicherheitsbehörden – präventiv – per Verordnung für einen genau festgelegten Zeitraum (Tag, Uhrzeit) generell das Betreten von bestimmten Orten und den Aufenthalt dort verbieten. Notwendige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen werden darf, dass eine allgemeine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit mehrerer Menschen oder für das Eigentum oder die Umwelt in großem Ausmaß entsteht. Die Verordnung ist so kundzumachen, dass möglichst viele potenziell Betroffene erreicht werden können, etwa auch über Medien. Sobald keine Gefährdung mehr zu befürchten ist, ist die Verordnung aufzuheben“, so die Erklärung vom Ministerium.