
Urteil im Streit um Feriendorf in Ossiach
Im Streit um ein Feriendorf am Ossiacher See zwischen der Seeliegenschaftsgesellschaft des Landes und einem privaten Investor, der Zusagen nicht einhielt, erging nun im Landesgericht Klagenfurt ein Urteil im Sinne des Landes.
Wie steht es nun um die Liegenschaft am Ossiacher See?
Martin Payer, Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung: Im Jahr 2019 wurde von der damaligen Geschäftsführung der SIG-Seeliegenschaftengesellschaft Kärnten ein Grundstück in Ossiach an die GPH Real Estate GmbH verkauft. Zentraler Punkt der Ausschreibung war die Entwicklung und der Betrieb eines möglichst nachhaltigen touristischen Projektes. Der von der GPH zugesicherte Investitionsplan in der Höhe von insgesamt 23,4 Millionen Euro, welcher ab dem vierten Quartal 2021 von dieser hätte umgesetzt werden sollen, wurde nicht eingehalten. Da auch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt mit den Bauarbeiten begonnen wurde, hat die K-BV die ihr vertraglich zustehenden Pönalforderungen in der Höhe von insgesamt 240.000 Euro eingeklagt.
Gibt es diesbezüglich ein Urteil?
Payer: In erster Instanz wurde unserem Klagebegehren größtenteils Folge gegeben und festgehalten, dass uns der Anspruch auf ein monatliches Pönale in Höhe von 10.000 Euro zu Recht zusteht. GPH hätte spätestens ab dem vierten Quartal 2021 mit den Bauarbeiten beginnen sollen.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Payer: Die Rechtsmittelfrist ist noch offen und es bleibt abzuwarten, ob GPH ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhebt.
Hat sich zwischenzeitlich etwas getan? Wurde mit den Bauarbeiten begonnen?
Payer: Obwohl seit dem Frühjahr 2023 eine Baubewilligung vorliegt, wurde bisher noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen bzw. hat GPH nicht, wie vertraglich vorgesehen, uns über den Baufortschritt informiert.