Neues U-Ausschussgesetz in Kärnten steht kurz vor Beschluss
Der Rechts- und Verfassungsausschuss im Kärntner Landtag hat am Dienstag einstimmig die angekündigte Novellierung des Kärntner Untersuchungsausschussgesetzes beschlossen.
Das teilten alle vier Landtagsparteien – SPÖ, FPÖ, ÖVP und Team Kärnten – in einer gemeinsamen Aussendung mit. Der endgültige Beschluss im Kärntner Landtag soll kommende Woche – am 1. Februar 2024 – fallen.
Geheimhaltungsverpflichtungen werden eingeschränkt
Einer der Kernpunkte des neuen Gesetzes ist es, dass Landesgesellschaften, Rechtsträger im Nahbereich des Landes und Unternehmungen, die das Land beherrscht, künftig zur weitreichenden Vorlage von Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss verpflichtet werden. Die Geheimhaltungsverpflichtungen dieser Organe werden also eingeschränkt. Sensible Passagen sind auch nicht mehr zu schwärzen, sondern nur mehr zu kennzeichnen.
Zuwiderhandelnde landen vor Strafgericht
„Damit die Geschäftsgeheimnisse dennoch gewahrt werden, wird im Gegenzug die Geheimhaltungsverpflichtung der Abgeordneten erhöht“, hieß es in der Aussendung. Beim Zuwiderhandeln wird sogar ein strafgerichtlicher Tatbestand greifen. U-Ausschussmitglieder sollen die Unterlagen in einem sicheren Datenraum einsehen können. (APA / red. 23.01.2024)