Kind kam ohne Arm zur Welt: Nun muss Kärntner Arzt zahlen
Ein Kind wird ohne linken Arm geboren, die Eltern erheben Klage, da sie bei einer fehlerfreien Diagnose eine Abtreibung vorgenommen hätten. Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dass der Arzt haften muss.
Eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) stellt einen Präzedenzfall dar, in dem ein Kärntner Gynäkologe für die fehlerhafte Diagnose haftet, die zu einer schweren Behinderung bei der Geburt eines Kindes führte – 5 Minuten berichtete. Die Eltern des Mädchens, das ohne linken Arm zur Welt kam, klagten den Arzt, da sie bei korrekter Diagnose eine Abtreibung in Erwägung gezogen hätten. Das Urteil des OGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die medizinische Praxis und Patientenrechte haben.
Wegweisende Entscheidung stärkt Elternrechte
Der OGH urteilte, dass der Gynäkologe die schwere Behinderung des Kindes bei gehöriger Aufmerksamkeit bereits beim Ersttrimester-Ultraschallscreening hätte erkennen können. Die Entscheidung betont das Recht der Eltern, autonom darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind wollen und ob sie bereit sind, ein behindertes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen aufzuziehen. Die bisherige Judikatur wurde durch diese wegweisende Entscheidung verändert, und es wird keine Unterscheidung mehr zwischen der ungewollten Geburt gesunder und behinderter Kinder gemacht.
Kärntner Gynäkologe muss 76.500 Euro zahlen
Rechtsanwältin Karin Prutsch-Lang, die die Eltern vertrat, betont, dass Ärzte nun für den vollen Unterhaltsaufwand von Kindern haften, unabhängig von deren Gesundheitszustand, wenn die Geburt durch fachgerechte Aufklärung oder Behandlung hätte verhindert werden können. Der verurteilte Gynäkologe, der in Kärnten eine Wahlarztpraxis betreibt, muss nun den gesamten Unterhaltsaufwand für das Kind tragen, was bisher zu einer Verpflichtung von rund 76.500 Euro führte. Es wird erwartet, dass weitere Ansprüche in der Höhe von mehreren Hunderttausend Euro geltend gemacht werden, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.