Nach tödlichem Schuss: Polizist will Verfahrenseinstellung
Im Zusammenhang mit der tödlichen Schussabgabe auf einen mit einer Machete bewaffneten Mann durch einen Polizisten hat der Rechtsvertreter des Beamten am Freitag die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen den Polizisten formal wegen Mordverdachts. Das bedeute aber nicht, dass man zwangsläufig von einem Tötungsvorsatz ausgehe, erläuterte Behördensprecherin Petra Bauer. Die Polizei war am 5. Jänner aufgrund einer Familienstreitigkeit zu dem Haus gerufen worden, das ein 55-Jähriger mit seiner Ehefrau bewohnte. Beim Eintreffen der Beamten soll der Mann zunächst seine Frau und dann zwei Polizisten mit einer Machete bedroht und einen der beiden Beamten auch verletzt haben. Als sich der 55-Jährige nicht beruhigen ließ, machte einer der Beamten von seiner Schusswaffe Gebrauch.
Staatsanwaltschaft ermittelt
„Nun geht es darum herauszufinden, ob ein Rechtfertigungsgrund für den Waffengebrauch vorgelegen hat“, meinte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft im Gespräch mit der APA. „Wir prüfen, ob sich der Schütze auf Notwehr oder entschuldigenden Notstand berufen kann“, sagte Bauer. Viel werde dabei von einer Tatrekonstruktion abhängen, die am 6. Februar am Ort des Geschehens stattfinden wird. Zusätzlich wartet die Staatsanwaltschaft noch auf das schriftliche Obduktionsgutachten sowie den endgültigen Bericht der Tatortgruppe, die mit der Spurensicherung befasst war. So steht nach wie vor nicht fest, wie viele Schüsse überhaupt abgegeben wurden, bestätigte Bauer.
Anwalt geht davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird
„Ich bin überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen meinen Mandanten bereits in Kürze einstellen wird“, meinte indes der Verteidiger des Schützen, der Wiener Rechtsanwalt Nikolaus Rast. Dass gegen den Beamten überhaupt der Verdacht des Mordes im Raum stehe, sei nicht nachvollziehbar: „Im Verhalten meines Mandanten, aber auch seines Kollegen vor Ort kann nicht der geringste Fehler erblickt werden. Mein Mandant stand einer Person gegenüber, welche es darauf anlegte, getötet zu werden. Über diesen Umstand wurde mein Mandant jedoch nicht in Kenntnis gesetzt.“
Suicide by Cop?
Rast geht davon aus, dass es der 55-Jährige auf „Suicide by Cop“ angelegt hat, also gezielt von der Polizei erschossen werden wollte. Der Anwalt stützt sich dabei auf Äußerungen, die der 55-Jährige tätigte, als er den Notruf der Polizei wählte und damit den Polizeieinsatz auslöste. Diese haben mittlerweile Eingang in den Ermittlungsakt gefunden. „Meine Frau hat den Wunsch geäußert, die Polizei zu sehen und ich werde ihr diesen Wunsch erfüllen. Und wenn es mich das Leben kostet, was sicherlich der Fall sein wird“, stellte der 55-Jährige demnach fest. Und weiter ließ er die Notruf-Disponentin am anderen Ende der Leitung wissen: „Kommen Sie bewaffnet, bereiten Sie ihre Beamten auf einen wütenden Affen vor, ich würde es Ihnen raten. Der Affe hackt Holz, arbeitet im Garten, ist Landschaftsgärtner, hat keine Waffen, aber Werkzeuge, jede Menge und er ist gefährlich, militant, hochgefährlich gegenüber Männern.“ Es sei „absolut ausgeschlossen“, dass man mit ihm „rational reden“ könne. Und abschließend führte er aus, seine Frau halte ihn für „komplett wahnsinnig“, das wolle er jetzt bewiesen haben und „endlich wissen“, und zwar „als letztes“, bevor er „aus diesem Leben“ scheide: „Haben wir uns verstanden? Dankeschön! Ich erwarte Ihre Beamten. Danke.“
Mann äußerte Sterbeabsicht
„Der Mann hat somit zweimal gegenüber der Notruf-Disponentin seine Sterbeabsicht geäußert. Mein Mandant erhielt hingegen lediglich die Information ‚Familienstreit‘, als er zum Einsatzort gerufen wurde“, betonte Verteidiger Rast am Freitagvormittag gegenüber der APA. Der Beamte müsse bis auf weiteres mit dem Umstand leben, ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts gegen sich laufen zu haben, „obwohl er lediglich seinen Job gut und richtig erledigt hat“. (APA 26.01.2024)