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/ ©Pexels / Rachel Claire

Bekannte Klagenfurter Gastronomiebetriebe schlitterten in den Konkurs

Der Alpenländische Kreditorenverband gibt bekannt, dass über das Vermögen von „Das Hobisch“ Gastronomie Betriebs GmbH & Co KG in Klagenfurt ein Insolvenzverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet wurde.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(257 Wörter)

Bei dem Insolvenzantrag soll es sich um ein Konkursverfahren handeln. Der Betrieb wurde bereits beschlossen – wir berichteten. Die Verbindlichkeiten betragen rund 383.000 Euro. Von der Insolvenz sollen etwa 45 Gläubiger betroffen sein, heißt es vom AKV. Die Schuldnerin soll dennoch den Abschluss eines Sanierungsplanes von 20 Prozent planen, der von dritter Seite finanziert werden soll.

Zwei Gastronomiebetriebe

Die Schuldnerin wurde erstmalig im Oktober 2019 im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt eingetragen. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist „Das Hobisch“ Gastronomiebetriebs GmbH. Die Schuldnerin ist im Gastronomiebereich tätig. Zuletzt wurde von der Schuldnerin der Gastbetrieb „ Der Stopper“ Wirtshaus mit Tradition geführt, welches im Herbst 2023 geschlossen wurde. Der Pachtvertrag mit dem Stopper wurde bereits am 31. Dezember 2023 einvernehmlich aufgelöst. „ Das Hobisch“ Landhotel und Restaurant wurde ebenfalls von der Schuldnerin betrieben. „Nach dem Betriebsurlaub am 24. Dezember 2023 war vorerst geplant, im Frühjahr 2024 den Betrieb wieder aufzunehmen. Von 12 ehemaligen Mitarbeitern wurden mittlerweile Lohnansprüche fällig gestellt und teilweise auch schon klagsweise geltend gemacht“, heißt es vom AKV

Die Ursachen

Als Ursachen der Insolvenz wird im Antrag angeführt, dass nach Ende der Pandemie gesetzte Werbemaßnahmen und erlangten Auszeichnungen leider nicht ausgereicht haben, um einen florierenden Betrieb ins Laufen zu bekommen. „Von dritter Seite wurden hohe Beträge zur Verfügung gestellt, um laufende Verbindlichkeiten abzudecken“, so der AKV.

383.000 Euro Passiva

Von der Insolvenz sollen rund 45 Gläubiger inklusive der 12 ehemaligen Dienstnehmer betroffen sein. Die Passiva sollen sich auf etwa 383.000 Euro belaufen. Die Aktiva müssen erst im Zuge des Verfahrens ermittelt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 08.02.2024 um 17:41 Uhr aktualisiert
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