Familie kämpft um Pflegeheimkosten: Rückerstattung nach langem Kampf
Der 82-jährige Vater musste in ein Pflegeheim umziehen. Doch der Schock kam erst, als die Familie feststellte, dass die Kosten für die Pflege nicht sofort übernommen wurden.
Am selben Tag, an dem der Vater ins Pflegeheim umzog, reichte die Familie einen Antrag auf Übernahme der Pflegeheimkosten bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) ein. Fünf Monate vergingen, bis der Antrag schließlich genehmigt wurde – allerdings mit einer rückwirkenden Übernahme ab dem 1. Mai. Bis zu diesem Datum hätte die Familie selbst für die Kosten von über 11.000 Euro aufkommen müssen.
Bürokratisches Dilemma
Die BH begründete ihre Entscheidung damit, dass der Vater erst ab dem 1. Mai in die Pflegegeldstufe 4 eingestuft wurde und vorher keine stationäre Pflege notwendig gewesen sei. Doch diese Begründung ließ die Familie nicht ruhen, denn auch bei niedrigeren Pflegegeldstufen kann eine Pflege im Heim erforderlich sein.
Rückerstattung der Pflegeheimkosten nach Gutachten
Nachdem die Arbeiterkammer (AK) eingeschaltet wurde, kam Bewegung in den Fall. Eine Gutachterin wurde bestellt, die die Notwendigkeit der Pflege seit Ende Januar feststellte. Infolgedessen wurde die Sozialhilfe rückwirkend genehmigt, und die Forderung des Pflegeheims von über 11.000 Euro wurde fallengelassen.