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ORF-Haushaltsabgabe: Erste finanzierte VfGH-Beschwerde eingebracht

Viele Antragsteller fordern die Aufhebung des gesamten ORF-Beitrags.

von Julia Mannsfeld
2 Minuten Lesezeit(420 Wörter)

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig hat beim Verfassungsgerichtshof für über 300 Antragsteller einen ersten Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit der seit 1. Januar 2024 geltenden ORF-Haushaltsabgabe eingebracht. Die Beschwerden werden vom österreichischen Prozessfinanzierer LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Konzerngesellschaft der Green Finance Group AG, finanziert. Da bei Wegfall der Beitragspflicht für alle Haushalte das Gesetz inhaltsleer und unanwendbar bliebe, wird die Aufhebung des gesamten Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit beantragt.

Alle Haushalte betroffen

Die juristischen Abwehrmaßnahmen gegen die ORF-Haushaltsabgabe nehmen Fahrt auf. Im Juni 2022 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass es eine Ungleichbehandlung darstellt, dass Personen, die kein klassisches Empfangsgerät haben, sondern ORF Programme ausschließlich streamen, keine GIS Gebühr zahlen müssen. Der Gesetzgeber hatte bis Ende 2023 Zeit eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.

Neues ORF-Gebührenmodell

Seit 1. Januar 2024 sind alle Haushalte zahlungspflichtig. Die Höhe des ORF-Beitrages wurde für die Jahre 2024-2028 mit monatlich EUR 15,30 (bisher 18,59 Euro) festgelegt und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Aktivitäten zur Sicherstellung der Erhebung des ORF-Beitrages wurden bereits gesetzt. Diese Zahlungspflicht ist unabhängig davon, ob die Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen oder überhaupt ein ORF Programm konsumieren. Gegenstand der Gebühr ist somit die Meldepflicht nach dem Meldegesetz und nicht der Konsum bzw. die Nutzung des Medium ORF.

Tausende Anmeldungen

Bei der LVA24, einer Konzerngesellschaft haben sich in den letzten Monaten tausende Betroffene gemeldet. Sie sind mit der vom Gesetzgeber geschaffenen exzessiven Rechtslage überhaupt nicht einverstanden. Unverständnis besteht vor allem darüber, dass man für etwas zahlen soll, das man gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller vorliegt, der Umweg über das Bundesverwaltungsgericht nicht zumutbar ist und eine Finanzierung des ORF mittels „Zwangsgebühren“ durch alle Haushalte letztlich unzulässig ist“, zeigt sich Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig.

Anspruch auf Rückzahlung

Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine „Zwangsgebühr“ und Kunden haben möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Gebühren. Für Neuanmeldungen ab 1. Januar 2024 ist der ORF-Beitrag im Voraus fällig; wird per Erlagschein bezahlt, darf überhaupt nur einmal jährlich bezahlt werden.

Anmeldung bei LVA24 weiterhin möglich

Bis zur inhaltlichen Behandlung des Individualantrages durch den Verfassungsgerichtshof besteht für Interessenten (vorerst) weiterhin die Möglichkeit, sich unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24 Website mittels Online-Fragebogen anzumelden. Interessenten müssen volljährig sein und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

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