Verbraucherschützerin zu Kelag-Strompreis: „Preissenkung zu gering“
Die Preispolitik des Kärntner Energieversorgers Kelag sorgt trotz einer angekündigten Preissenkung ab April für juristische und politische Auseinandersetzungen.
Am Bezirksgericht Klagenfurt sind mehrere Klagen anhängig. Zu spät und zu gering falle die Preisreduktion aus, urteilte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom Verbraucherschutzverein (VSV) bei einer Pressekonferenz mit Kärntens FPÖ-Chef Erwin Angerer am Montag.
FPÖ fordert niedrigere Strompreise von der Kelag
Die FPÖ fordert seit geraumer Zeit niedrigere Strompreise von der Kelag. Der Landesregierung wirft sie hier Versäumnisse vor, eine Landtags-Sondersitzung zum Thema soll in den kommenden Tagen beantragt werden. Angerer und Holzinger-Vogtenhuber monieren mangelnde Transparenz der Kelag. Ein Verweis auf gestiegene Marktpreise, mit dem die Kelag im vergangenen Jahr eine deutliche Anhebung der Strompreise mittels Änderungskündigung durchgesetzt hatte, reiche nicht aus. Zumal die Kelag ihre hohe Eigenproduktion, mit der sie auch werbe, in die Kalkulation miteinbeziehen müsse. Hierzu gebe es bereits Urteile aus Innsbruck (Tiwag) und Wien (Verbund). Die Verbraucherschützerin kritisierte die Kelag auch für die Änderungskündigungen, mit denen sie Preisänderungen durchsetzt. So würden Konsumenten um das Recht auf spätere Preisreduktion gebracht, wenn die Marktpreise wieder sinken.
Gerichtsprotokoll vorgelegt
Holzinger-Vogtenhuber legte ein Gerichtsprotokoll aus einer Verhandlung am Bezirksgericht Klagenfurt vom Jänner vor. Darin sagt Kelag-Vertriebschef Alexander Jordan als Zeuge, dass die Kelag die Eigenproduktion bei der Kalkulation der Preise nicht berücksichtige. Er wurde auch gefragt, ob die Kelag die „maßgeblichen Umstände“ für die Preisänderungen angeführt habe. Es habe generell die Information gegeben, dass Energie teurer geworden sei, so Jordan. Die „komplette Kalkulation“ offenzulegen, wäre nicht umsetzbar und würde das Unternehmen schädigen. Für einen „Otto-Normalverbraucher“ wäre sie ohnehin nicht nachvollziehbar.
Verbraucherschützerin rät Anbieterwechsel
Verbraucherschützerin Holzinger-Vogtenhuber rät Konsumenten, nun angebotene neue, günstigere Verträge – auch andere Anbieter offerieren solche – anzunehmen, allerdings unbedingt mit dem Verweis „unter Vorbehalt einer rechtlichen Klärung“. Nur so könne man Ansprüche bei weiter gefallenen Preisen geltend machen. Generell rät sie, sich am freien Markt zu orientieren, ein Anbieterwechsel sei sehr einfach. Angerer stellte angesichts der Aussagen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Kärnten infrage. Wenn die Kelag die Eigenproduktion nicht in die Kalkulation einbeziehe, dann seien für die Gemeinden Umwelteingriffe und Belastungen durch Kraftwerke nicht zu rechtfertigten. (APA / 19.02.2024)