Kurios: Behörde verbietet Kärntner das Radfahren
Ein kurioses Verbot hat die Bezirkshauptmannschaft jetzt einem Kärntner auferlegt. Der Mann darf künftig nicht mehr mit seinem Fahrrad fahren.
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVo) darf die Behörde „einer Person das Lenken eines Fahrzeuges, das ohne besondere Berechtigung gelenkt werden darf, verbieten, wenn diese […] wegen ihres Verhaltens im Straßenverkehr – insbesondere im Hinblick auf wiederholte einschlägige Bestrafungen – eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bildet“. Genau das passierte nun im Bezirk Hermagor.
Kärntner darf nicht mehr Radfahren
Dort hat die Bezirkshauptmannschaft ein unbefristetes Radfahr-Verbot über einen Kärntner verhängt, bestätigte die Behördenleitung einen Bericht der Kleinen Zeitung gegenüber 5 Minuten. Ihm ist es also künftig verboten, seine Wege mit dem Drahtesel zu beschreiten. „Zur Entscheidung kam es wegen mehrerer Alkoholdelikte innerhalb von drei Jahren“, heißt es weiter. Man musste deshalb von einer Gefährdung Dritter ausgehen, und habe schlussendlich diesen Entschluss gefasst. Üblich seien so etwas allerdings nicht. „Solche Verbote sind bis dato nicht die Regel, sondern die Ausnahme.“