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Kärntner teilt Videos im Internet: Nun drohen ihm 2 Jahre Haft

Kärntner teilt Videos im Internet: Nun drohen ihm 2 Jahre Haft

Am Dienstag muss sich ein junger Kärntner vor Gericht verantworten. Er soll im Internet die falsche Sorte Videos geteilt haben. Ihm könnten zwei Jahre Haft drohen.

von Carolina Jakubovic
1 Minute Lesezeit(144 Wörter)

Als er die Tat begangen haben soll, zwischen Juli 2020 und August 2023, war er der Angeklagte noch Jugendlich: Er soll damals wiederholte Male in einem Internetmedium, und zwar unter anderem im Darknet, terroristische Straftaten gutgeheißen zu haben.

Fan von Attentätern?

Er soll dabei Video- und Gewaltsequenzen des Münchner Attentäters vom 22. Juli 2016 und des
norwegischen Attentäters vom 22. Juli 2011, sowie weitere gewaltverherrlichende Videos geteilt
haben. Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, im Darknet versucht zu haben, eine
Faustfeuerwaffe zu kaufen.

„Gutheißung terroristischer Straftaten“

Angeklagt ist unter anderem das Vergehen der Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten nach dem Strafgesetzbuch, welches mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht ist. Am 27. Feber 2024, muss er sich in Klagenfurt vor Gericht verantworten. Richter Uwe Dumpelnik hat den Vorsitz. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 25.02.2024 um 07:32 Uhr aktualisiert
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