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/ ©APA/ROBERT JAEGER
Der Cobra-Beamte hatte alkoholisiert ein Auto gefahren.

Nach Alko-Unfall: Jetzt muss Ex-Nehammer-Bodyguard büßen

In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) waren im Vorjahr die Amtsmissbrauch-Ermittlungen gegen diesen eingestellt worden. Es ging um Interventionsvorwürfe.

von Janine Ploner
Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
1 Minute Lesezeit(198 Wörter)

Einer der beiden involvierten Beamten ist nun aber im Disziplinarverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt worden, berichtete die „Presse“ in ihrer Dienstag-Ausgabe. Die Bundesdisziplinarbehörde hatte zu klären, ob der Personenschützer seine Dienstpflichten verletzt hat.

Cobra-Polizist fuhr mit 1,2 Promille

Im März 2022 konsumierte er einige alkoholische Getränke bei der Familie des Kanzlers, stieg in den Dienstwagen und verursachte einen Unfall mit Blechschaden. Es wurde ein Alkoholwert von 1,2 Promille festgestellt. Dem Mann wurde für ein knappes halbes Jahr der Führerschein entzogen, im Verwaltungsstrafverfahren wurde er zu einer Strafe von 1.200 Euro verurteilt. Vor der Bundesdisziplinarbehörde war der Ex-Cobra-Polizist geständig und reumütig. Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpflichten verletzt.

Bedauert seine Tat – angemessene Strafe verhängt

Als schwerste Dienstpflichtverletzung wertete die Behörde das alkoholisierte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalpräventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlichen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplinarrechtlich unbescholten gewesen und verfüge über ausgezeichnete Dienstbeschreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6.000 Euro „tat-und schuldangemessen“.

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