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Jetzt fix: Apotheken dürfen ab sofort länger geöffnet haben

Der Nationalrat hat in der Mittwochsitzung entscheidende Maßnahmen im Gesundheits- und Veterinärrechtsbereich beschlossen. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem längere Öffnungszeiten für Apotheken.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(278 Wörter)

Der österreichische Nationalrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 28. Februar 2024, wegweisende Beschlüsse gefasst, die sowohl den Gesundheitssektor als auch das Veterinärrecht betreffen. Einstimmig wurden längere Öffnungszeiten und erweiterte Kompetenzen für Apotheken beschlossen. Gleichzeitig wurde eine Finanzierung von fünf Mio. Euro für HIV-Prophylaxe und eine Veterinärrechtsnovelle mit dem Ziel der Verhinderung von Tierseuchen und Verbesserung der Tiergesundheit angenommen.

72 Stunden pro Woche

Die Apotheken erhalten durch eine Novelle des Apothekengesetzes mehr Spielraum, um bis zu 72 Stunden pro Woche geöffnet zu bleiben. Zusätzlich dürfen sie in ländlichen Gebieten eingeschränkte Abgabestellen mit begrenztem Angebot einrichten. Die Apotheken erhalten auch die Erlaubnis für einfache Gesundheitstests wie Blutzuckermessungen.

Bund finanziert HIV-Prophylaxe mit fünf Millionen Euro

Die finanzielle Unterstützung für HIV-Prophylaxe wurde durch eine Novelle zum Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz beschlossen. Jährlich stellt der Bund fünf Mio. Euro für antivirale Medikamente zur Verfügung. Ein weiterer Meilenstein ist die geplante Unterstützung ärztlicher Beratungsgespräche im Zusammenhang mit der Prävention von HIV-Infektionen. Dies wurde von verschiedenen Fraktionen positiv aufgenommen, jedoch bleiben einige Diskussionen über die Kostenübernahme und die Integration in den Leistungskatalog der Gesundheitsversorger.

Neue Veterinärrechtsnovelle ab Juli 2024 in Kraft

Die breite Mehrheit des Nationalrats unterstützt auch eine Veterinärrechtsnovelle 2024, die darauf abzielt, Tierseuchen zu verhindern und die Tiergesundheit zu verbessern. Ein neues Tiergesundheitsgesetz bündelt Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, schafft neue Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung und regelt Entschädigungen für Tierverluste. Die Novelle tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und erfordert die Zustimmung der Länder für einige Bestimmungen.

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