Kärntner wurde während des Krankenstandes per WhatsApp gekündigt
Nicht nur die Bilanz der AK-Rechtsschutzexperten wurde heute präsentiert. Auch der Fall eines Kärntner Arbeiters wurde vor den Vorhang geholt. Ihm wurde während seines Krankenstandes per WhatsApp die Kündigung zugestellt.
Ein bereits seit 1991 beschäftigter Kärntner Arbeiter hatte im Mai einen Arbeitsunfall und musste daraufhin einen Krankenstand anmelden, berichteten die Rechtsexperten der Kärntner Arbeiterkammer am heutigen Donnerstag. Noch während des laufenden Krankenstandes sei dem Mann im vergangenen Juni durch den Arbeitgeber per WhatsApp mitgeteilt worden, dass er abgemeldet und nicht mehr weiterbeschäftigt werde. Auch habe der Dienstgeber weder eine Kündigungsfrist eingehalten und noch die Abfertigung-alt ausgezahlt. Daraufhin wandte sich der Kärntner an die Experten der Arbeiterkammer Kärnten. „Nach erfolgter Intervention wurde für den Dienstnehmer die Abfertigung in der Höhe von rund 75.500 Euro brutto außergerichtlich erstritten“, teilte man mit.
„Kündigungsschutz im Krankheitsfall längst überfällig“
AK-Präsident Günther Goach nahm den aktuellen Fall als Anlass und forderte einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall: „Man muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesund bleiben. Dazu gehört auch, dass man sich im Krankheitsfall in Ruhe auskurieren kann, ohne Angst um seinen Job zu haben.“
Die konkreten Forderungen der Arbeiterkammer:
- Arbeitslosenversicherung-Erhöhung: Mindestens 70 Prozent der Nettoersatzrate bei Geldleistungen sind gefordert. Österreich liegt mit 55 Prozent im OECD-Index zur Arbeitslosenversicherung im unteren Drittel.
- Qualitative Verbesserung der Anstaltsbegutachtungen für Pflegegeldeinstufungen.
- Attraktivere Gestaltung des zweiten Arbeitsmarktes – vor allem Menschen über 50 Jahre müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt und entsprechend qualifiziert werden.
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Krankenstand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.
- Urlaubsrecht erneuern: Eine 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren für alle Arbeitnehmer
- Beibehaltung beider Altersteilzeit-Modelle, da innerhalb der Altersteilzeit neue qualifizierte Arbeitnehmer eingestellt bzw. ausgebildet werden können.
- Keine Verkürzung der Kündigungsfristen
- Keine Verschlechterung im Pensionsrecht: Das Antrittsalter darf nicht erhöht werden
- Schwerarbeitsregelung: Zugangsmöglichkeiten erleichtern
- Neuregelung bei der „Abfertigung Neu“: Die Höhe der „Abfertigung Neu“ muss sich an der „Abfertigung Alt“ orientieren
- Bei Behinderungen von Betriebsratswahlen ist ein stärkeres Durchgriffsrecht durch den Gesetzgeber gefordert.