Mega-Meilenstein: Bald einfache Bluttests in Apotheken möglich
In Apotheken sind laut Nationalratsbeschluss aus der Vorwoche künftig Blutzucker- und Cholesterinmessungen sowie Impftiter-Analysen möglich.
„Das ist der Start für unser neues Dienstleistungsportfolio“, freute sich Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr am Sonntag bei der zehnten Apothekertagung in Schladming. Für die Durchführung der Angebote laufen bereits Vorbereitungen. Auch Tests auf Covid-19 sowie auf Influenza und RSV bleiben in Apotheken weiterhin möglich.
Wichtiges Tool für Patienten
Das jahrelange Ringen um die Apothekengesetznovelle hat ein gutes Ende gefunden, sagte Mursch-Edlmayr. Das ist „nicht nur ein wichtiger Schritt, es ist ein Meilenstein“. Nun geht es darum, wichtige Tools im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erarbeiten, verwies sie beispielsweise auf betreute Selbstmedikation sowie telemedizinische Angebote, die in Zukunft besonders in Randdienstzeiten wichtig sein könnten.
„Können dem Arzt wichtige Informationen liefern“
„Wir haben Testmöglichkeiten, wir können in der Befundung dem Arzt wichtige Informationen liefern“, gab die Apothekerkammer-Präsidentin einen Ausblick. Der Arzt stellt die Diagnose und kann dann ein E-Rezept erstellen. „Damit schließt sich der Kreis in der Rolle der Apotheken“, die oft erste Anlaufstelle für Patienten sind, betonte Mursch-Edlmayr. „Wir ruhen uns jetzt nicht aus auf dieser Apothekengesetznovelle“, kündigte sie an.
„Sind uns der Verantwortung bewusst“
„Wir wissen, dass wir da noch einige Aufgaben zu machen haben“, sagte auch Gerhard Kobinger, Vizepräsident der Apothekerkammer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Apotheken, die künftig Blut- und auch Harntests anbieten, werden zwar nicht Diagnosen erstellen, aber Parameter erheben und gegebenenfalls an Ärztin oder Arzt weiterleiten. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir da haben„, versicherte Kobinger. Die Apothekerkammer wird den Prozess begleiten und Fortbildungen anbieten.
Längere Öffnungszeiten
Neben Labortests durch die Blutabnahme aus der Fingerkuppe brachte die Apothekengesetznovelle auch die Möglichkeit von längeren Öffnungszeiten für Apotheken. Diese dürfen in Zukunft bis zu 72 Stunden pro Woche – statt wie bisher 48 Stunden – offenhalten – werktags zwischen 6 Uhr und 21 Uhr und samstags zwischen 6 Uhr und 18 Uhr. Außerdem wird ihnen gestattet, in ländlichen Regionen – beispielsweise in Gemeinden ohne Apotheke – ausgelagerte Abgabestellen für Medikamente einzurichten. (APA/red. 04.03.2024)