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Ampelkreuzung bei Keplerbrücke „zu gefährlich“: Grazer äußert Kritik

Jeder Grazer kennt sie: Die Kreuzung bei der Keplerbrücke, wo Rad- und Auto-Verkehr aufeinander treffen. Eben dieser Bereich sorgt schon des Längerem bei einem Leser für Unmut. Im Gespräch mit 5 Minuten erklärt er, warum.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(377 Wörter)

Die Keplerbrücke ist in Graz stadtbekannt. Sie verbindet beide Mur-Seiten und wird deshalb sowohl von Rad- als auch von Autofahrern viel genutzt. Das ist auch der Grund, warum sich ein 5-Minuten-Leser kürzlich an die Redaktion wandte mit einem Anliegen betreffend die Ampel Ecke Keplerbrücke/Kaiser-Franz-Josef Kai. Die Situation dort beschreibt unser Leser wie folgt: Viele Radfahrer und Fußgänger nutzen die Route über die Wickenburggasse und passieren, um auf die Keplerbrücke zu gelangen, den Kaiser-Franz-Josef-Kai, welcher eine stark befahrene Straße ist.

Zu kurze Übergänge der Ampelschaltung?

Dem Grazer ist jedoch aufgefallen, dass die Ampelschaltung dort nahezu überlappend ist. Wechselt die Ampel der Autofahrer auf Rot, so wird bereits im Orange-Modus die Radfahrampel ebenfalls auf Orange gestellt. „Sollte folglich ein Fahrzeug noch bei Orange die Kreuzung überqueren und ein Radfahrer etwas vorzeitig bei Orange losfahren, so könnte es leicht zu einer Kollision kommen“, so äußert der Leser seine Befürchtung. Der rasche Wechsel sorgt zwar dafür, dass der Verkehr besser fließt, jedoch bewertet der Grazer die Stelle als „echten Gefahrenbereich“. Wie aber bewertet die Verkehrsplanung die Sicherheit dieser Zone? Gab es diesbezüglich schon häufiger Beschwerden? Wir haben nachgefragt.

Ampel sei „normkonform“

„Hinsichtlich dieser Ampelschaltung gab es im Büro der Vizebürgermeisterin Judith Schwentner bislang keinerlei Beschwerden. Aus Sicht der Verkehrsplanung gibt es auch keinerlei „Missstände“ bei der komplexen Ampelschaltung“, heißt es auf Anfrage von 5 Minuten. „Grundsätzlich werden bei Ampelanlagen zwischen unterschiedlichen Verkehrsströmen entsprechende Schutzzeiten (sogenannte Zwischenzeiten) eingehalten, sodass es bei rechtskonformen Verhalten – hiervon muss man prinzipiell ausgehen – zu keinem Konflikt kommen kann“, erklärt die Verkehrsplanung die gültige Rechtslage. Die betroffene Stelle wurde als Reaktion auf die 5-Minuten-Anfrage hinsichtlich der genannten Kriterien nochmals überprüft. Das Ergebnis steht nun fest: Die Ampel sei absolut „normkonform“.

Die Bedeutung der Lichtzeichen erklärt die Verkehrsplanung nach Gesetzgeber:

„Gelbes nicht blinkendes Licht […] gilt als Zeichen für ‚Halt‘. Bei diesem Zeichen haben die Lenker herannahender Fahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 7 anzuhalten.“ Auch wenn im folgenden Absatz klargelegt, dass man bei Gelb die Kreuzung noch räumen darf und auch eine festgehalten wird, dass „Fahrzeuglenker, denen ein sicheres Anhalten nach Abs. 1 nicht mehr möglich ist“ weiterzufahren haben, kann nicht das ‚Gelbfahren‘ als Normverhalten angesehen werden. Umgekehrt normiert der Gesetzgeben in Abs. 2a jedenfalls, dass „Gemeinsam mit dem roten Licht leuchtendes gelbes Licht […] ‚Halt‘ im Sinne des roten Lichtes“ bedeutet. Somit darf auch der Radfahrer bei Rot-Gelb keinesfalls losfahren. Hinzukommt aber, dass auch bei Grün Fahrzeuglenker nur weiterzufahren haben, „wenn es die Verkehrslage zuläßt“. Hier wird klar ausgedrückt – und dem folgt bisweilen auch die ständige Rechtssprechung – das Grünes Licht kein absolutes Gebot weiterzufahren darstellt.

„Es braucht keine Anpassung“

Hinsichtlich der in der Infobox angeführten Erklärung der Rechtslage, „aber auch in Anbetracht der sehr hohen Auslastung dieser Kreuzung scheint eine Anpassung aus ‚Gründen der Missachtung‘ für nicht angebracht“, so das Resümee der Verkehrsplanung. Auch seien hier keine Unfälle bekannt, bei welchen die Schaltung (oder deren Missachtung) unfallkausal wären, wird weiters argumentiert.

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