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EU-Wahl: Diese Frist musst du unbedingt beachten

Wichtiger Hinweis: In Kärnten lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich bis 26. März in Wählerevidenz eintragen lassen.

von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(309 Wörter)

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich. Landeshauptmann Peter Kaiser macht daher nicht nur auf die Bedeutung der EU-Wahl aufmerksam, sondern informiert auch über Wissenswertes und Voraussetzungen, um an der EU-Wahl teilnehmen zu können. Um wahlberechtigt zu sein, müssen Österreicherinnen und Österreicher demnach spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern, und man darf nicht durch eine gerichtliche Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Appell: „Machen Sie von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch“

Der Landeshauptmann appelliert an die Kärntnerinnen und Kärntner, alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die hier leben, sowie an die Auslandskärntnerinnen und -kärntner, an der EU-Wahl teilzunehmen. „Machen Sie von Ihrem demokratischen Mitbestimmungsrecht Gebrauch. Gerade in unserer Zeit der multiplen Herausforderungen, gerade wegen verheerende Kriege gilt es, ein starkes Zeichen für die EU als Friedensprojekt, als solidarische und demokratische Union zu setzen“, so Kaiser.

Das musst du beachten

So funktioniert der Eintrag in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich: Er muss spätestens am Stichtag 26. März erfolgen. Für die Stimmabgabe bei der heurigen Europawahl muss man spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern. Außerdem darf man vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein. Erhältlich ist das Antragsformular entweder auf der Website des Innenministeriums (siehe Link unten) oder bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde, bei welcher der Antrag auf Eintragung dann jedenfalls persönlich einzubringen ist. Bei der Antragstellung ist ein gültiger Identitätsausweis vorzulegen. Zudem ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass man bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchte. Achtung: Im ursprünglichen Heimatland darf dann keine Stimmabgabe mehr für die Europawahl erfolgen.

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