Osterfeuer in Deutschfeistritz: Darauf solltest du unbedingt achten
In den kommenden Tagen wird in zahlreichen Gemeinden traditionell wieder das Osterfeuer entfacht. Auch in der Gemeinde Deutschfeistritz ist es bald so weit. Darauf solltest du achten.
Das punktuelle Verbrennen von Ästen, Laub und Co. ist in der Gemeinde Deutschfeistritz grundsätzlich ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen unter andrem Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Das Entzünden des Osterfeuers am Karsamstag, 30. März 2024, ist jedoch zugelassen, heißt es aus dem Gemeindeamt.
Anmeldung erforderlich
Von 15 Uhr bis 3 Uhr früh am Ostersonntag dürfen sie entfacht werden. „Es dürfen nur trockene, unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Holz, Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden“, gibt die Gemeinde weiter bekannt. Die Osterfeuer müssen allerdings rechtzeitig angemeldet werden! Die Bürger werden gebeten, das Brauchtum-Feuer entweder telefonisch oder unter der Email-Adresse gde@deutschfeistritz.gv.at anzumelden, damit die örtlichen Einsatzorganisationen informiert werden können.