StVO-Novelle: „Wir sind in Graz in Sachen Tempo 30 weit gekommen“
Die im Nationalrat eingebrachte StVO-Novelle lässt Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen – und überwachen.
Nach einer sechswöchigen Begutachtung wurden noch letzte technische Adaptierungen im Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsverordnung vorgenommen. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen. Graz galt österreichweit dahingehend schon lange Zeit als Vorreiterstadt. Nun werden weitere Handlungsmöglichkeiten eröffnet.
Verkehrsberuhigung schneller möglich
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner: Es bestärkt mich, dass wir durch die Novelle nun noch mehr Spielraum und Möglichkeiten bekommen. Gerade dort, wo sich viele Kinder und ältere Menschen aufhalten, können wir damit für noch mehr Sicherheit sorgen und dem Wunsch nach mehr Verkehrsberuhigung noch schneller nachkommen.“
Die wichtigsten Punkte der Novelle
- Einfachere Verordnung von Tempo 30 in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis
- Einzige Voraussetzung: Maßnahme muss Verkehrssicherheit erhöhen
- Allgemeine Entbürokratisierung bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Stärkung der Gemeinden bei der Überwachung der Tempolimits