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/ ©APA/CORDULA BREIT-MENSCHICK
Die Pflegekraft im Gerichtssaal.

Pensionist „aus Frust“ ermordet: Pflegekraft wandert hinter Gitter

Eine 24-jährige Pflegekraft, die am 5. Oktober 2023 in Geretsberg einen 82-Jährigen, den sie betreut hatte, erstochen haben soll, stand heute in Ried im Innkreis vor einem Geschworenengericht. Nun wurde sie verurteilt.

von Janine Ploner Janine Ploner 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(350 Wörter)
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Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann, der als Frau gesehen werden möchte, Mord zur Last – wir haben berichtet. Die Vorsitzende, die Geschworenen und die Zeugen sprachen von ihr die Verhandlung hindurch als Frau, die Staatsanwältin und die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hingegen von einem Mann. In der Justizanstalt sitzt die Pflegekraft derzeit im Männertrakt.

Mit elf Messerstichen getötet – Angeklagte „suchte Ventil“

Zum Tatablauf erklärte die Staatsanwaltschaft, die aus der Slowakei stammende Betreuungskraft habe am Tag der Tat Streit mit ihrem Freund in der Heimat gehabt und sich betrunken. Sie habe ein Ventil gebraucht, sei wegen mangelnder Impulskontrolle in Verbindung mit dem Alkohol, laut Gutachten 3,6 Promille, auf den 82-Jährigen losgegangen und habe dem rechtsseitig gelähmten Senioren elf Messerstichen in Oberkörper, Bauch, Gesicht und Kopf versetzt.

„Opa“ war voller Blut

Anfangs habe mit dem 82-Jährigen gutes Einvernehmen geherrscht. Zudem habe seine Mandantin sich mit dem Messer ursprünglich selbst verletzen wollen, dann aber offenbar umgeschwenkt. Die Pflegekraft selbst berichtete von einem Streit, sie könne sich aber an nichts weiter erinnern. Sie habe nur gesehen, dass „der Opa“ voller Blut war, und Angst gehabt, dass jemand im Haus sei. Als niemand da war, hätte sie schlussgefolgert, dass sie selbst das angerichtet haben müsse.

Klare Ansagen von der Psychiaterin

Dem Gericht erzählte die angeklagte Person von Problemen in der Kindheit und einer psychiatrischen Behandlung wegen Schizophrenie. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner erklärte allerdings, dass keine Schizophrenie vorliege. Trotz Alkoholisierung liege „kein Hinweis vor, dass er sich nicht bewusst war, was er da tut. Er hätte auch anders handeln können“, so Kastner. Ihr Fazit: zurechnungsfähig und voraussichtlich auch künftig gefährlich.

Geschworene mussten nicht lange überlegen

Das einstimmige Urteil der Geschworenen nach sehr kurzer Beratungszeit: schuldig des Mordes und zurechnungsfähig. Die Pflegekraft wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt und zudem in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Mildernd wurden das Geständnis und der Alkoholeinfluss gewertet, erschwerend das Ausmaß der Gewalt und die Wehrlosigkeit des Opfers. (APA/red.26.3.24)

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