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Osterfeuer-Verbot in Graz: Das droht bei Verstößen

Auch wenn es zu lieb gewonnenem Brauchtum gehört: Osterfeuer sind in Graz generell verboten. Welche Strafen blühen, wenn man sich nicht daran hält, erfährst du hier.

von Elisa Auer
Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
1 Minute Lesezeit(159 Wörter)

Festgelegt ist dieses Verbot in der Brauchtumsfeuer-Verordnung des Landes Steiermark bzw. in der Steiermärkischen Luftreinhalteverordnung. Auch in vielen Grazer Umlandgemeinden sind Brauchtumsfeuer beschränkt. Pro Gemeinde darf oft nur ein Feuer entfacht werden (meist direkt von der Gemeinde organisiert). Welche Regeln gelten, kannst du hier nachlesen.

Das ist untersagt

Die Stadt Graz appelliert, das Osterfeuer-Verbot einzuhalten, genauso wie die Waldbrandverordnung, die das Entzünden von Feuern und das Rauchen in den Grazer Waldgebieten und in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich) untersagt!

Strafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Haft

Als vorbeugende Maßnahme gegen die Waldbrandgefahr hat Bürgermeisterin Elke Kahr eine Verordnung erlassen, die das Feuerentzünden und Rauchen in den Grazer Waldgebieten sowie in der Nähe der Wälder (Gefährdungsbereich) untersagt. Die Waldbrandverordnung gilt bis 31. Dezember 2024. Die Strafandrohung bei Verstößen beläuft sich auf bis zu 7.270 Euro oder/und vier Wochen Arrest!

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