AMS: Das ändert sich nun für diese Personen
Morgen, 1. April 2024, ändert sich etwas bei der Arbeitslosenversicherung. Welche Personen das betrifft, liest du im Artikel.
Ab morgen, 1. April 2024, gibt es eine Änderung bei der Arbeitslosenversicherung. Dies betrifft mehrfach geringfügige Beschäftigte.
Die Änderung:
Ab 1. April 2024 sind mehrfach-geringfügig Beschäftigte, deren Entgelt in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, auch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Zudem müssen geringfügige Beschäftigungen, die parallel zu einer regulären Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden, ebenfalls in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Um als arbeitslos anerkannt zu werden und Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen alle Dienstverhältnisse, die der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, beendet sein. Das wurde durch ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes entschieden. Bisher galt: Falls durch mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse die Summe deiner Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, hattest du eine Vollversicherung mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Warst du schon mal arbeitslos?
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdient. Im Jahr 2024 sind dies 518,44 Euro monatlich. Die Arbeitsstunden sind vom Dienstgeber und der Arbeit abhängig.
Fragen und Antwortenzur neuen Regelung:
Sie gilt ab 1. April 2024.
Ab 1. April 2024 sind mehrfach-geringfügig Beschäftigte, deren Entgelt in Summe die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, auch in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
Wer zwei oder mehr geringfügige Jobs ausübt, gilt als mehrfach-geringfügig beschäftigt. Aber Achtung, hier kann es zu einer Nachzahlung an die Sozialversicherung kommen, wenn du eine bestimmte Geld-Grenze überschreitest. Hier kannst du dir ausrechnen, wie viel du verdienen darfst, ohne nachzuzahlen.
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss die arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:
- Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich - Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich - Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)
Arbeitslose sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert. Die Krankenkasse gewährt ihnen und ihren Familienangehörigen jene Leistungen, die Personen zustehen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses krankenversichert sind (z.B. ärztliche Hilfe, Krankengeld etc.). (Quelle oesterreich.gv.at)
Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis für einen Monat oder für unbestimmte Zeit) nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdient. Im Jahr 2024 sind dies 518,44 Euro monatlich. Die Arbeitsstunden sind vom Dienstgeber und der Arbeit abhängig.