Über 10.000 Euro: Diese Personen können sich nun jede Menge Geld sparen
Ein Beschluss aus dem Finanzausschuss des Parlaments vom 14. März wird nun mit Anfang April wieder interessant. Dann nämlich tritt er in Kraft, die Regelung kann manchen Österreichern bis zu 11.500 Euro ersparen.
Bei dem neuen Beschluss, der am 14. März durch den Finanzausschuss des österreichischen Parlaments gegangen ist, geht es um die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum. Die Maßnahme gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro und wurde als dringend benötigte Entlastung für angehende Eigenheimbesitzer vorgestellt.
Baukonjunktur soll angekurbelt werden
„Das Baupaket der Bundesregierung zielt darauf ab, die Baukonjunktur anzukurbeln und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, betont auch Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) die Bedeutung dieses Schrittes. Die Entlastung kann insgesamt bis zu 11.500 Euro für den Erwerb eines Eigenheims bedeuten. Für Beträge über 500.000 Euro, jedoch unter zwei Millionen Euro, gelten weiterhin die regulären Gebühren. Ab einem Betrag über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.
„Zeitnahe Unterstützung“ soll sichergestellt werden
Und diese Regelung tritt nun eben für Immobilienkäufe in Kraft, die nach dem 31. März 2024 getätigt wurden – sofern der Eintragungsantrag zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht wird. Diese Befristung auf zwei Jahre soll eine zeitnahe Unterstützung sicherstellen, heißt es in einer Aussendung abschließend.
Häufig gestellte Fragen
Der Finanzausschuss hat mit 14. März die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro beschlossen.
Durch die Abschaffung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum kann man sich bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro bis zu 11.500 Euro sparen. Für Beträge über 500.000 Euro, jedoch unter zwei Millionen Euro, gelten weiterhin die regulären Gebühren. Ab einem Betrag über zwei Millionen Euro entfällt die Gebührenbefreiung vollständig.
Diese Regelung tritt nun eben für Immobilienkäufe in Kraft, die nach dem 31. März 2024 getätigt wurden – sofern der Eintragungsantrag zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht wird. Diese Befristung auf zwei Jahre soll eine zeitnahe Unterstützung sicherstellen, heißt es in einer Aussendung abschließend.