Nach Krankheit einfach abgemeldet: So bekam Steirer 10.900 Euro zurück
Unglaublich, was einem Steirer geschah: Nach einem Krankenstand wurde er von seinem Chef einfach abgemeldet. "Unberechtigter vorzeitiger Austritt", so die Begründung. Daraufhin wendete sich der Steirer an die Arbeiterkammer.
Ein im Gastgewerbe tätiger Steirer wurde während der Arbeit nach Hause geschickt, weil er offensichtlich krank war. Als er jedoch nach ein paar Tagen im Krankenstand wieder zur Arbeit kam, teilte ihm sein Chef mit, dass er noch am Tag, als er nach Hause gesendet wurde, abgemeldet wurde. „Unberechtigter vorzeitiger Austritt“, so lautete die Begründung des Arbeitgebers.
Arbeiterkammer half
Der Steirer wandte sich nach diesem Vorfall an die Arbeiterkammer in Fürstenfeld, welche intervenierte. Es lag kein unberechtigter vorzeitiger Austritt vor, sondern eine fristwidrige Auflösung durch den Arbeitgeber, so der Vorwurf der Arbeiterkammer. Zudem stellte sich bei der Überprüfung der Lohnabrechnungen heraus, dass dem Mann nicht alle Überstunden ausbezahlt worden waren. Neben der Kündigungsentschädigung und der Urlaubsersatzleistung, den fehlenden Sonderzahlungen und den noch offenen Überstunden erhielt der Steirer schließlich insgesamt 10.900 Euro von seinem ehemaligen Chef zurück.