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/ ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am Landesgericht Korneuburg musste sich der 35-Jährige nun für die Bluttat verantworten.

Frau erschossen: Prozess nach Bluttat in Strasshof gestartet

Am Freitag. den 5. April, stand der schwedische Staatsbürger, der im Oktober im Bezirk Gänserndorf seine ehemalige Lebensgefährtin erschossen haben soll, in Korneuburg vor Gericht. Ihm droht eine bis zu lebenslange Haftstrafe.

von APA/RED
2 Minuten Lesezeit(314 Wörter)
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Die Bluttat passierte am 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige (35) die Frau (33) vor dem Haus ihrer Familie in Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) mit einem „gezielten Kopfschuss aus einer Pistole getötet haben“, hielt die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag fest. Die 33-Jährige starb an Ort und Stelle. Der Beschuldigte flüchtete zunächst, stellte sich aber kurz darauf bei der Polizeiinspektion Deutsch-Wagram und wurde dort festgenommen.

Unbefugter Waffenbesitz

Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige laut Staatsanwaltschaft unbefugt, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft haben soll der Schwede die Pistole in Wien einen Tag vor der Schussabgabe.

Drohungen & Tätlichkeiten

Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15. August 2023 soll der 35-Jährige der Frau mehrere Faustschläge versetzt haben, das Opfer erlitt zahlreiche Hämatome und eine Schnittwunde. Nach Angaben der Staatsanwältin gab es zuvor „einen Streit, der eskalierte“. Zudem soll der Beschuldigte die 33-Jährige laut Anklagevorwurf mit dem Umbringen bedroht haben. Wenig später kam es zur bereits vierten Trennung.

Annäherungsverbot als Tatmotiv?

Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, jedoch wohnten sie nicht mehr zusammen. Gegen den Beschuldigten waren ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot ausgesprochen worden. Ärger darüber, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe, gilt laut Staatsanwaltschaft als Tatmotiv. Verteidigerin Astrid Wagner relativierte dies, sprach davon, dass dem schwedischen Staatsbürger durch die erneute Trennung „der Boden unter den Füßen weggezogen worden sei“. Der 35-Jährige sei „sicher kein kaltblütiger Mörder“. Der Mann bekannte sich zum Mordvorwurf und zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig, Körperverletzung und gefährliche Drohung bestritt er. Im Fall einer Verurteilung droht bis zu lebenslange Haft. (APA/RED, 5.4.2024)

Hilfe bei Gewalt

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren unter 0800/700-217, https://www.gewaltschutzzentrum.at/ sowie beim Polizei-Notruf 133.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 05.04.2024 um 12:23 Uhr aktualisiert
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