Haustier-Verbot im Vertrag? Das sollten Mieter unbedingt wissen
Haustiere sind oft die besten Mitbewohner, aber wenn es um die Haustierhaltung in Mietwohnungen geht, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Die Stadt Graz klärt auf, welche Regeln gelten und was Mieter wissen sollten.
Ein generelles Verbot von Haustieren im Mietvertrag? Laut Oberstem Gerichtshof ein No-Go! Solche Klauseln werden als unzulässig angesehen, da sie auch die Haltung von üblichen Kleintieren untersagen, ohne guten Grund.
Muss ich die Anschaffung eines Haustiers melden?
Im Mietvertrag nichts zur Haustierhaltung festgehalten? Dann muss die Anschaffung nicht gemeldet werden. Bei einem Genehmigungsvorbehalt ist jedoch die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Grazer Gemeindewohnungen haben klare Regeln: Kleintiere in Behältnissen sowie ein Hund oder zwei Katzen sind erlaubt. Eine Haftpflichtversicherung und Information des Vermieters sind Pflicht.
Vertragswidrige Haustierhaltung: Ein Kündigungsgrund?
Verbotene Tiere halten? Kein Kündigungsgrund. Doch bei Störungen der Nachbarschaft oder Schäden kann es kritisch werden. Artgerechte Haltung ist ein Muss. Tiere sollten keine Schäden verursachen oder die Nachbarschaft stören. Besonders bei Hunden ist gute Erziehung gefragt.
Individuelle Beratung erwünscht?
Die Wohnungsinformationsstelle (WOIST) der Stadt Graz bietet kostenlose Beratung zu Rechten und Pflichten bei der Haustierhaltung. Bei Unsicherheiten stehen Experten zur Verfügung.