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Kann der Nullsteuersatz 2025 Lebensmittelverschwendung stoppen?

In einem Schritt zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und zur Unterstützung Bedürftiger hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Nullsteuersatz für Lebensmittelspenden angekündigt.

von Nadia Alina Gressl Bild auf 5min.at zeigt Nadia Alina Gressl
1 Minute Lesezeit(174 Wörter)
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Diese Regelung, die ab 2025 in Kraft treten soll, kommt als Reaktion auf die steuerliche Behandlung von Lebensmittelspenden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Initiative wurde durch eine Publikation des Instituts für Finanzrecht der Universität Wien im Dezember 2023 und einen kürzlich abgehaltenen Runden Tisch von Die Tafel Österreich und dem Institut für Finanzrecht vorangetrieben.

8.000 Tonnen Lebensmittel verschwendet

Die aktuelle Situation zeigt, dass trotz verschiedener Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung in Österreich jährlich immer noch mehr als 800.000 Tonnen Lebensmittel verschwendet werden, während 17,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung armutsgefährdet sind. EU-weit werden jährlich rund 59 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von 132 Milliarden Euro entsorgt.

Umsatzsteuer soll null betragen

Der vorgeschlagene Nullsteuersatz des Instituts für Finanzrecht der Universität Wien hat die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Lebensmittelspenden vorangetrieben und soll Unternehmen ermutigen, Lebensmittel zu spenden statt zu entsorgen. Diese Regelung hat den gleichen Effekt wie eine Steuerbefreiung, wodurch die Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden null beträgt, während der Vorsteuerabzug für Warenspender erhalten bleibt.

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