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/ ©Montage: Canva/ 5 Minuten/ Screenshot Obi.at

Storno nach Gartenhäuser-„Sale“: Das sagt der Konsumentenschutz

Zu schön, um wahr zu sein, waren die Schnäppchen bei "Obi" vergangenem Freitag. Für teilweise 20 Euro wurden Gartenhäuser online ausgepreist. So manch einer schlug gleich zu, doch "günstiges" Gartenhaus gibt es keines.

von Sabrina Tischler Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(315 Wörter)
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„Hey, leider wurde deine Bestellung storniert“ – diese Hiobsbotschaft erhielten viele Gartenhäusel-Bauer am Wochenende von „Obi“. Sie alle hatten voller Freude im Kaufrausch ein, wenn nicht sogar mehrere, Gartenhäuser „im Sale“ erworben. Für teilweise 20 Euro gab es die Gartenhütten, die eigentlich tausende Euro kosten, im Obi-Online-Shop für kurze Zeit zu „kaufen“. 5 Minuten berichtete.

Zu schön, um wahr zu sein

Doch die Freude auf solch ein günstiges Gartenhaus hielt nicht lange an. Schon in den Tagen darauf erhielten die Betroffenen die Storno-Bestätigung. Obi äußerte sich diesbezüglich gegenüber 5 Minuten: „Aufgrund eines technisches Fehlers war die Preisanzeige einiger Artikel der Marke Alpholz fehlerhaft. Die Artikel können zu diesem Preis nicht gekauft werden.“

Darf Obi meine Bestellung einfach stornieren?

Viele hatten den Preis für die Gartenhäuser bereits bezahlt. Die „Käufer“, darunter auch zahlreiche 5 Minuten-Leser, fragen sich nun: „Darf Obi meine Bestellung einfach stornieren?“ Sie warten außerdem teilweise noch auf die Rückerstattung, die laut Obi bis zu fünf Werktage dauern würde. 5 Minuten hat bei der Arbeiterkammer, Abteilung Konsumentenschutz, nachgefragt.

Hast du einen Garten?

Ja.
Nein.

Bestellbestätigung ist nicht gleich ein Vertrag

Die Konsumentenschützer erklären: „Wenn man eine Bestellung in einem Online-Shop tätigt, ist das erst ein Angebot. Entscheidend ist dann, ob Obi das Angebot angenommen hat und es zu einer Vertragsbestätigung gekommen ist. Eine Bestellbestätigung ist aber nicht immer offiziell eine Annahme des Angebots.“ Demnach ist die Bestellbestätigung nicht zwingend ein Vertrag.

„Einzelfall muss geprüft werden“

Ob die „Käufer“ etwas einwenden können, ist demnach offen. „Man müsste schauen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Das wäre im Einzelfall zu prüfen“, heißt es weiter vom AK Konsumentenschutz. Betroffene haben die Möglichkeit, mit der Arbeiterkammer in Kontakt zu treten und ihre Gartenhaus-Bestellung beleuchten zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Laut dem AK Konsumentenschutz müsste jeder Fall einzeln geprüft werden, um eine sichere Antwort zu geben. Grundsätzlich gilt: Eine Bestellbestätigung ist nicht zwingend ein Vertrag.

Nein, die Bestellung wird von Obi storniert. Demnach wird dich auch nicht der „echte“ Preis verrechnen.

Ja, Obi zahlt den „falschen“ Gartenhaus-Preis wieder zurück.

Laut Obi erfolgt die Rückerstattung auf dem gleichen Weg wie die Zahlung. Beispiel: Hast du mit Paypal bezahlt, bekommst du den Betrag auch auf den Paypal-Konto rücküberwiesen.

Die Rückerstattung kann laut Obi bis zu fünf Werktage dauern.

Unter der Kontakt-Seite der Arbeiterkammer findest du die jeweiligen Bundesländer aufgelistet. Suche dir dein Bundesland aus. Unter dem Abschnitt „Konsumentenschutz“ ist die Telefonnummer notiert.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 09.04.2024 um 09:45 Uhr aktualisiert
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