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/ ©Pexels / patrice schoefolt

Wölfe können in Kärnten jetzt noch schneller geschossen werden

Die Landesregierung beschließt das von LHStv. Gruber vorgelegte Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz. In ausgewiesenen Gebieten soll Abschuss von Schadwölfen bereits bei unmittelbarer Bedrohung möglich sein.

von Sabrina Tischler Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
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400 Nutztierrisse 2022 und 133 im Jahr 2023 gehen in Kärnten auf das Konto von Wölfen. Heuer mussten bereits 60 Mal Vergrämungsschritte gegen Risikowölfe gesetzt werden. Die somit weiterhin dynamische Entwicklung rund um den Wolf in Kärnten ist mit ein Grund dafür, dass die Kärntner Landesregierung gesetzliche Vorkehrungen für die anstehende Alm- und Weidesaison trifft.

Schnelleren Abschuss ermöglichen

Auf Vorschlag von Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber wurde heute das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen. „Ein wichtiges Signal an die Kärntner Almwirtschaft. Denn kurz gesagt wird dieses Gesetz einen schnelleren Abschuss von Schadwölfen ermöglichen“, betonte Gruber im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.

Das ändert sich

Die Eckpunkte des Gesetzes haben sich nach dem Begutachtungsverfahren nicht verändert: in ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe gegolten hat, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht nun laut Gesetz die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfes, und zwar für die Dauer von vier Wochen, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-km-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich, soll ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.

Noch vor Weidesaison in Kraft

„Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten kann und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, haben wir parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt“, informierte Gruber. Zum einen jene Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf und können eingesehen werden.

Neue Risikowolf-Verordnung in Begutachtung

Zum Zweiten wurde eine neue Risikowolfs-Verordnung in Begutachtung geschickt, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen. „Diese Regelung für Risikowölfe, die sich in bewohntem Gebiet aufhalten, hat sich als enorm wichtig erwiesen, um die Bevölkerung zu schützen, und soll daher beibehalten werden“, so Gruber. Sie muss jedoch neu erlassen werden, da die Regelungen für den Schadwolf herausgenommen wurden.

Kärnten in der „Vorreiterrolle“

Wichtig sei nun eine rasche Behandlung des Alm- und Weideschutzgesetzes im Kärntner Landtag, damit der Zeitplan bis zum Start der Alm- und Weidesaison eingehalten werden kann, betonte der Jagdreferent. Kärnten werde damit erneut eine Vorreiterrolle unter den österreichischen Bundesländern einnehmen. „Das Alm- und Weideschutzgesetz ist ein neuer Weg, den Kärnten im Umgang mit dem Raubtier Wolf einschlägt. Ich bin überzeugt davon, dass es das braucht, um die Kärntner Landwirtschaft und Almwirtschaft beim Thema Wolf zu schützen und zu unterstützen. Und davon lasse ich mich auch durch Anzeigen und Drohschreiben nicht abbringen!“, so Gruber.

O-Töne

FPÖ: „Neues Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung“

Zum heute in der Sitzung der Landesregierung beschlossenen neuen Alm- und Weideschutzgesetz, das eine einfachere Bejagung von Wölfen zulassen soll, hält der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer fest: „Das neue Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Alle Maßnahmen, mit denen der Abschuss von Wölfen erleichtert wird, sind zu begrüßen. Durch die Ausweisung von Weideschutzgebieten wird eine leichtere und unkompliziertere Bejagung von Wölfen ermöglicht. Damit wird eine langjährige Forderung der FPÖ Kärnten umgesetzt.“ Angerer betont, dass die FPÖ bereits 2021 eine Initiative im Landtag gestartet hat, um wolfsfreie Zonen auf Alm- und Gemeinschaftsweideflächen einzurichten. Nun werde endlich auf die Hilferufe der Almbauern eingegangen. „Das neue Gesetz kann aber nur der Anfang sein. Der beste Herdenschutz, ist die ganzjährige Bejagung des Wolfes, so wie auch andere Raubtiere bejagt werden dürfen – das ist der einzige Herdenschutz, der bei uns funktioniert! Daher muss der Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene endlich gesenkt werden, um unsere Nutz- und Weidetiere besser zu schützen“, betont der FPÖ-Chef.

Landwirtschaftskammer Kärnten begrüßt Beschluss

„Das neue Alm- und Weideschutzgesetz bringt mehr Sicherheit für unsere Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde, die nun schon bald wieder auf die Weiden und Almen getrieben werden“zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber in einer ersten Reaktion erfreut. „Mit dem neuen Gesetz können Schadwölfe leichter entnommen werden als bisher. Das ist für Kärnten auch absolut notwendig“, betont Huber, der darauf hinweist, dass gerade die Weidehaltung in der Kärntner Landwirtschaft eine außerordentlich große Rolle spielt: Rund 90 % des gesamten Dauergrünlandes in Kärnten werden beweidet – ein Spitzenwert im Bundesländervergleich. Der LK-Präsident bedankt sich: „Dieser einstimmige Beschluss zeigt, dass die Landesregierung hinter den Bauern steht!“ Damit das Gesetz in Geltung gelangen kann, muss es nun noch vom Kärntner Landtag beschlossen werden. Hier ersucht Huber die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen, dem Gesetz ohne Verzögerung die Zustimmung zu erteilen.

Team Kärnten: „Mit großer Sorgfalt vorgehen“

„Die Wolfs-Problematik in Kärnten ist aktuell, ohne die gezielte Entnahme von Problemtieren, nicht zu lösen“, betonen Team Kärnten-Chef Bgm. Gerhard Köfer und der Landwirtschaftssprecher des TK im Landtag, Abg. Franz Josef Smrtnik, in einer Reaktion. Für Köfer und Smrtnik ist es in Bezug auf das neue Gesetz wichtig, dass Entnahmen zielgerichtet erfolgen: „Es gilt hier mit großer Sorgfalt und Sensibilität vorzugehen. Ich vertraue auf die Kärntner Jäger und ihr Verantwortungsbewusstsein für Mensch, Tier und die Weidgerechtigkeit.“ Was die vom Wolf angerichteten Schäden betrifft, sieht Smrtnik weiterhin die öffentliche Hand in der Verantwortung: „Wir fordern, den Wildschadensfonds jedenfalls aufzustocken, auch mit Beteiligung des Naturschutzes, sowie die Schadensfeststellung unbedingt zu entbürokratisieren.“ Laut den beiden Team Kärnten-Vertretern würden Möglichkeiten, wie verstärkter Herdenschutz, vielerorts in Kärnten nicht praktikabel und nicht umsetzbar sein: „In diesem Zusammenhang spielen auch finanzielle und logistische Aspekte eine große Rolle.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 09.04.2024 um 14:29 Uhr aktualisiert
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