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Patient stirbt nach Alko-Behandlung: 600 Euro Geldstrafe für Arzt

Patient stirbt nach Alko-Behandlung: 600 Euro Geldstrafe für Arzt

Für einen Mediziner aus Slowenien und seinen Patienten war in St. Jakob im Rosental Endstation wegen eines Notfalls. Es ging um Leben und Tod, wobei letzteres siegte. Der Arzt stand heute vor Gericht.

von Sabrina Tischler Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
2 Minuten Lesezeit(302 Wörter)

Ein 34 Jahre alter Arzt aus Slowenien ist am Dienstag am Bezirksgericht Villach wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Er hatte vor einem Jahr betrunken einen Krankentransport von Kroatien nach Deutschland als Notarzt begleitet. Nahe Villach starb der Patient an Corona bzw. Organversagen. Behandlungsfehler haben die Überlebenschancen geschmälert, ergaben Gutachten – 5 Minuten berichtete. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Ich bekenne mich schuldig“

„Ich bekenne mich schuldig. Errare humanum est“, sagte der Angeklagte. „Ich bin schuldig für den Alkohol, aber für seinen Tod bin ich nicht verantwortlich.“ Er habe am Vortag mit seinem Disponenten vom Rettungsdienst „sehr viel“ Alkohol getrunken, während der Fahrt nach Zadar dann im Rettungswagen geschlafen und beim Patiententransport ganz sicher nicht mehr zur Flasche gegriffen, beteuerte er. Sein größter Fehler sei aber gewesen, den Patienten überhaupt zu übernehmen, er sei seiner Ansicht nach nicht transportfähig gewesen wegen „zu viele Diagnosen“. Der Arzt habe aber Druck vom Vorgesetzten bekommen.

600 Euro Geldstrafe

„So ein Verhalten, wie sie es gesetzt haben, kann nicht toleriert werden“, sagte Richterin Sabrina Pusnik in der Urteilsbegründung. Der Tod des Patienten sei dem Angeklagten nicht zuzurechnen, wohl aber hätten seine Alkoholisierung – bei der Polizei hatte der Angeklagte 2,2 Promille – und dadurch bedingte Behandlungsfehler seine Überlebenschancen verschlechtert. Unter anderem befand sich der Tubus bei der Reanimation in der Speise- statt in der Luftröhre. Mit den 60 Tagessätzen à zehn Euro fasste der Angeklagte ein Drittel des Strafrahmens aus – drei Monate Haft wären maximal möglich. Außerdem muss er vorerst 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn des Toten zahlen, der frühere Arbeitgeber bekommt 500 Euro Schadenersatz. Der slowenische Arzt wie auch die Staatsanwältin erklärten sich mit dem Urteil einverstanden. (APA, 09.04.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 09.04.2024 um 14:15 Uhr aktualisiert
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