Neues Wolfs-Gesetz in Kärnten: Jetzt schalten sich die Tierschützer ein
Als Reaktion auf den Beschluss des ersten Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes folgen nun wütende Proteste von Tierschutzorganisationen.
„Martin Gruber (ÖVP) will alles an Wölfen abschießen lassen, was den Jägern vor die Flinte kommt. Es ist ein weiterer Versuch, das EU-Recht, das den Wolf streng schützt, auszuhebeln“, so Martin Balluch vom „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT). Auch der WWF hat sich dazu schon eingeschaltet.
Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen
Die Vorgeschichte kurz zusammengefasst: Auf Vorschlag von Jagd- und Agrarreferent LHStv. Martin Gruber wurde heute das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen – 5 Minuten berichtete. „Ein wichtiges Signal an die Kärntner Almwirtschaft. Denn kurz gesagt wird dieses Gesetz einen schnelleren Abschuss von Schadwölfen ermöglichen“, betonte Gruber im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung. Der Kern der neuen Regelung: Wenn nur ein Wolf auf der Alm gesehen wird, gilt er als Schadwolf und darf geschossen werden. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich. Soll ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
Neues Gesetz ist Dorn im Auge der Tierschützer
Balluch: „Da hat ein Wolf noch gar keinen Riss gemacht und wenn er auf der Alm gesehen wird, darf er abgeschossen werden, weil er plötzlich ein Schadwolf ist. Im Tal hieß er gerade noch Risikowolf, jetzt auf der Alm wandelt er sich, obwohl noch nichts passiert ist, plötzlich zum Schadwolf um. So wird das aber nicht funktionieren“, glaubt er. Und: „Gruber beleidigt mit der Regelung den Hausverstand jedes Tierschützers.“
Kritik auch vom WWF
Der WWF wurde bereits aktiv, eine ausführliche Stellungnahme kann hier nachgelesen werden. Der WWF kritisiert, überhaupt nicht eingebunden gewesen zu sein. Vorweg ist zu betonen, dass Begutachtungsentwürfe für Gesetze, in denen Ausnahmen festgeschrieben werden sollen, allen für das betroffene Bundesland anerkannten Umweltschutzorganisationen zuzustellen sind. Gemäß der Aarhus Konvention ist in dieser Art artenschutzrechtlicher Ausnahmeverfahren die betroffene Öffentlichkeit – dazu zählen jedenfalls die nach dem Gesetz anerkannten Umweltorganisationen – an der Entscheidungsfindung effektiv zu beteiligen. Sowohl VGT als auch WWF wollen alle nur möglichen gesetzlichen Schritte gegen Grubers neue Verordnung einleiten.