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Fahndung wegen „zwei Personen mit Schusswaffen“
Zu einer Fahndung kam es am Mittwoch, dem 10. April, gegen 18 Uhr. Ein Zeuge hatte der Landesleitzentrale gemeldet, dass in Lustenau, zwei Personen mit Schusswaffen, möglicherweise Spielzeugwaffen, hantieren würden.
Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnten die beiden Männer nach kurzer Zeit in Lustenau angehalten und in kontrolliert werden. „Dabei konnte festgestellt werden, dass einer der Männer mit einem Luftdruckgewehr auf Dosen geschossen hatte, um die Waffe für ein Turnier einzuschießen. Bei den Waffen handelte es sich um eine CO2-Pistole und ein Soft-Air-Gewehr“, so die Polizei. Es wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Des Weiteren wird eine Anzeige wegen Ordnungsstörung erstattet.
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