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/ ©Fotomontage: pixabay / Alexas Fotos & pexels / Andrea Piacquadio

Albtraum vieler Sparer: Diese Sparbücher könnten gekündigt werden

Für einige Sparer ist es wohl der reinste Albtraum, wenn die Bank anruft und das geliebte Sparbuch in Papierform kündigen will. Genau das ist in letzter Zeit aber mehreren Österreichern geschehen.

von Phillip Plattner
Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(392 Wörter)

Die Arbeiterkammern in Österreich bekommen immer wieder verzweifelte Anrufe von vor allem älteren Menschen, dass ihr Sparbuch von der Bank gekündigt wird. Dabei gibt es bei genauerer Recherche von 5 Minuten allerdings durchaus Unterschiede in den Bundesländern. Während etwa im Burgenland und in Wien kaum bis keine Beschwerden bezüglich Sparbuchkündigungen an die Arbeiterkammer herangetragen werden, hat man unter anderem in Salzburg und Oberösterreich in den letzten ein, zwei Jahren „viele Anfragen zu dem Thema“, erklärt man gegenüber 5 Minuten. In der Steiermark, in Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg wiederum spricht man von „vereinzelten“ oder „sporadischen“ Anfragen dazu.

Aufrechterhaltung der Produkte zu aufwendig?

Betroffen von den Kündigungen seien dabei vor allem alte Sparbücher in Papierform. „Banken und Sparkassen versuchen dieses aussterben zu lassen“, erklärt man seitens der AK Niederösterreich gegenüber 5 Minuten. Man vermutet, dass die Aufrechterhaltung dieser Produkte zu aufwendig sei. Auch seitens der AK Salzburg heißt es, dass die Bankwirtschaft die Sparbuchdrucker sukzessive deinstalliere. „Sparbücher in der klassischen Buchform wird es wohl in Zukunft nicht mehr geben.“

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Sparbücher sollen trotzdem weiterhin behalten werden

Vor allem für jene Personengruppe, die mit diesen Produkten aufgewachsen ist, sei es „bedauerlich, dass diese Kündigungen erfolgen“, so die Konsumentenschützer. Sollte man noch ein Sparbuch in Papierform zu Hause haben, raten die Arbeiterkammern dazu, diese auch weiterhin zu behalten. „Das Damoklesschwert einer Kündigung hängt aber natürlich auch über diesen Sparbüchern“, erklärt man weiter. Rechtlich sei diese Kündigung jedenfalls bei zeitlich unbefristeten Sparbüchern zulässig, wissen die Konsumentenschützer. Die Arbeiterkammer verweist in diesen Fällen auf ihren Bankenrechner, mit dem man Vergleiche zwischen den Konditionen verschiedener Sparformen und Konten machen kann.

Sparbücher sind „zentraler Teil des Leistungsangebots“

Vonseiten der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich heißt es auf Anfrage von 5 Minuten, dass man davon überzeugt sei, dass die Kündigungen jeweils im rechtlichen Rahmen erfolgt seien. Letztlich sei es die „geschäftspolitische Entscheidung jedes Kreditinstituts ist, welche Produkte es wie anbietet und handhabt“. Sparbücher seien jedenfalls „zentraler Teil des Leistungsangebots der österreichischen Banken“, erklärt man abschließend und verweist ebenfalls auf einen online-Überblick, der das vielfältige Angebot und insbesondere die Verzinsung in diesem Bereich bietet.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 30.07.2024 um 15:43 Uhr aktualisiert
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