Spaß für Jung und Alt – Das Wohnstraßen-Spielrad kommt
Bald ist es so weit, das Wohnstraßen-Spielrad wird endlich eröffnet. Wohnstraßen sind zum wohlfühlen, verweilen und spielen da, nun sollen sie durch zusätzlichen Spaß wie Bobbycars oder Federball-Spiele noch lebensvoller werden.
…. und hat Straßenspiele wie „Himmel und Hölle“ oder „Straßendart“ mit im Gepäck. Man kann aber auch mit Bobbycars herumflitzen, Federball oder Cornhole spielen, Plaudern und Spazierengehen, im Klappsessel sitzen und dabei dem Wohnstraßenleben zuschauen.
Ein Lebensraum für alle
In Wohnstraßen wird die Straße zum Lebensraum für alle. Sie sind Orte zum Wohlfühlen, Spielen und Verweilen für Kinder und Erwachsene. Sie steigern die Wohnqualität in Siedlungen und Stadtteilen. Wir alle haben eingelernte Muster, was man auf Straßen darf und was nicht, wie z.B. nur am Gehsteig zu gehen. In Wohnstraßen ist das aber gar nicht notwendig. Da ja laut Straßenverkehrsordnung das Betreten der Fahrbahn und das Spielen ja ausdrücklich erlaubt sind. Diese Info werden wir auch gerne an Autofahrer- und Radfahrer:innen weitergeben und sie bei Gelegenheit auch über die Gegebenheiten in der Wohnstraße aufklären. Mit der Wohnstraßen-Spielaktionen will man die Wohnstraße wieder ins Bewusstsein holen und zeigen, was eigentlich alles möglich und erlaubt ist – denn schon das Verkehrszeichen deutet es an: „Die Wohnstraße ist zum Spielen da!
Zu finden ist es:
16. und 25. April, sowie 15. Mai: am Fröbelpark
17. und 29. April, sowie 23. Mai: in der Villenstraße
18. und 30. April, sowie 22. Mai: in der Wolkensteingasse
23.April und 23. Mai: in der Paracelsusgasse/Semmelweisgasse
24.April und 29. Mai: in der Muchargasse
Jeweils von 14 bis 17 Uhr
(Bei ausgesprochenen Schlechtwetter findet die jeweilige Aktion nicht statt)
Zu beachten
- Es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden (4-5 km/h).
- Die Fahrbahn darf betreten werden, Kinder dürfen dort spielen.
- Fahrzeugverkehr ist in Wohnstraßen verboten, mit Ausnahme des Zu- und Abfahrens, des Straßendienstes und der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und des Fahrradverkehrs.
- Radfahrer dürfen in Wohnstraßen gegen die Einbahn und nebeneinander fahren.
- Geparkt darf nur an den dafür gekennzeichneten Stellen werden.
- Beim Ausfahren aus der Wohnstraße hat der Fließverkehr außerhalb der Wohnstraße Vorrang.