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/ ©Montage: Maor Attias/Pexels & Pixabay/Mabel Amber

Diese Personengruppe bekommt bald einen Zuschuss ausbezahlt

Am 22. Dezember 2022 wurde von der Bundesregierung der Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe vorgestellt. Dieser Zuschuss ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gültig.

von Amélie Meier
Amelie Meier 5 Minuten Online Redaktion
1 Minute Lesezeit(168 Wörter)

Zwischen 16. Oktober und 2. November 2023 lief die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2. „84.055 Unternehmen haben diese genützt“, zog damals Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher Bilanz. Nun folgen bald die nächsten Abrechnungen.

Was ist der Energiekostenzuschuss 2?

Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energiekosten zum Teil deutlich gestiegen. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Die Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Energiekosten im Jahr 2021.

Ab 2. April informiert

Seit dem 2. April 2024 werden alle berechtigten Unternehmen über ihren individuellen Abrechnungszeitraum per E-Mail informiert. Das geschieht über einen Zeitraum von drei Wochen. Zwischen diesem Benachrichtigungstermin und dem Beginn der Abrechnungsmöglichkeit liegen mindestens sieben Kalendertage. Mindestens vier Wochen beträgt die benötigte Zeit der Abrechnung. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten enden spätestens am 6. Juni 2024, informiert die Wirtschaftskammer.  
Für eine Abrechnung berechtigt sind gemäß Förderungsrichtlinie jene Unternehmen, die in der Förderungsperiode 1 einen Zuschuss erhalten haben.

Fragen und Antworten zum Energiekostenzuschuss 2:

Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energiekosten zum Teil deutlich gestiegen. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Die Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Energiekosten im Jahr 2021.

Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich. Nicht gefördert werden Unternehmen bestimmter Branchen, wie etwa der Finanzsektor und freie Berufe. (WKO)

Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Mindestens vier Wochen beträgt die benötigte Zeit der Abrechnung. Die ersten Zeitfenster starten am 15. April 2024 und die letzten enden spätestens am 6. Juni 2024.

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