Hiobsbotschaft: Steirerin drohte die Kündigung kurz vor der Pension
Eine steirische Angestellte stand kurz vor ihrer wohlverdienten Pensionierung im Herbst, als vor einigen Monaten eine Hiobsbotschaft eintraf: Ihr Arbeitgeber sah sich aufgrund von Auftragsmangel gezwungen, sie zu entlassen.
Mit wenig Aussicht auf eine vergleichbare Anstellung bis zum Pensionsantritt und dem Bedarf an Beitragsmonaten für die Pension suchte sie Unterstützung bei der Arbeiterkammer (AK). „Im Gespräch mit der Geschäftsführung konnten wir eine gute Lösung für alle finden, wodurch die Angestellte ihren Job behalten konnte: eine Vereinbarung über Altersteilzeit“, so die AK Steiermark. Dank dieser Altersteilzeitvereinbarung konnte die Steirerin somit ihren Arbeitsplatz behalten.
Was bedeutet Altersteilzeit?
Bei Altersteilzeit werden die wöchentlichen Arbeitsstunden bei teilweisem Lohnausgleich durch das Arbeitsmarktservice (AMS) reduziert, während die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf Basis des bisherigen Arbeitsvolumens berechnet werden. Auf diese Weise bleibt der Erhalt der vollen Pensionsansprüche gewährleistet.