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/ ©Cottonbro Studio/Pexels
Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt eine Therapeutin und einen Patienten bei einer Therapiesitzung.

Neue Regelung: Jugendpsychiatrie erweitert Behandlung bis 25 Jahre

Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiatern und Kinderärzten weiterbehandelt werden.

von Julia Mannsfeld
1 Minute Lesezeit(215 Wörter)

Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärzte ermöglicht eine Weiterbehandlung bis zum 25. Geburtstag. Sie tritt heute, 15. Mai 2024, in Kraft. Gesundheitsminister Johannes Rauch: “In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen ist das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten wichtig. Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden.”

Bestmögliche psychosoziale Versorgung

Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Behandlung erfordert das besondere Wissen von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder psychotherapeutischer Medizin. Sie behandeln ihre jungen Patienten oft über viele Jahre und können sie nun unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen. Für Betroffene ermöglicht die neue Regelung einen individuell angepassten Übergang und die bestmögliche psychosoziale Versorgung.

„Es ist fatal“

Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen. Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen.“

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