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/ ©Montage: Pexels/ Anna Shvets & BMK / Perwein
Bildmontage auf 5min.at zeigt eine verzweifelte Frau und ein Kuvert des österreichischen Klimabonus.
Einige Personen bekommen dieses Jahr weniger von der deutlichen Klimabonus-Erhöhung.

Neu beim Klimabonus: Änderung bringt diesen Personen „weniger“ Geld

Bis zu 290 Euro wird der neueste Klimabonus im Jahr 2024 jenen Personen, die in Österreich leben, bringen. Er wartet aber auch mit einer Änderung auf, die einer gewissen Gruppe "weniger" von dieser Erhöhung bringt.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(392 Wörter)
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Im Vorjahr waren es noch 220 Euro, dieses Jahr ist der Klimabonus stark angestiegen und bringt den in Österreich lebenden Personen deutlich mehr Geld. Je nachdem, wo man lebt, kann man zwischen 145 und 290 Euro bekommen – für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist es die Hälfte.

Karte zeigt, wie viel Klimabonus du bekommst

Was damit auch dieses Jahr aufrecht bleibt, ist die regionale Staffelung, die bereits 2023 für unterschiedliche Auszahlungshöhen gesorgt hat. Je nachdem, wie gut der jeweilige Ort an den öffentlichen Verkehr angebunden ist und wie gut der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist, bekommt man mehr oder weniger Geld. Eine Karte zeigt dir übrigens, wie viel vom Klimabonus du in diesem Jahr bekommst.

Diese Personen müssen den Klimabonus versteuern

Eine bzw. die einzige Änderung ist in dieser Karte allerdings nicht enthalten, da sie nicht alle Personen gleichermaßen betrifft. Jene Österreicher, die ein gewisses Bruttogehalt übersteigen, müssen den Bonus nämlich dieses Jahr versteuern. „Um die soziale Gerechtigkeit zu erhöhen, wird heuer festgelegt, dass der Klimabonus ab einem Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro zu versteuern ist. Der Klimabonus wird in diesem Fall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerveranlagung dazugerechnet“, heißt es dazu in einer Aussendung des Klimaministeriums.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich den Klimabonus bekomme?

„Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf den Klimabonus haben sich für das Jahr 2024 nicht geändert. Das heißt alle Menschen, die 2024 mehr als 183 Tage in Ö ihren Hauptwohnsitz haben, haben Anspruch auf den Klimabonus“, heißt es dazu aus dem Klimaministerium auf Anfrage von 5 Minuten. Das Geld für den Klimabonus dieses Jahr bekommt man also nur, wenn man mehr als 183 Tage in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldet war und als ausländischer Staatsbürger einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hat.

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Jeder sollte gleich viel bekommen

Wer den Klimabonus nicht bekommt

Auch eine weitere Bevölkerungsgruppe wird dieses Jahr wieder leer ausgehen. Dabei handelt es sich um jene Personen, die mehr als 183 Tage im Jahr im Gefängnis gesessen sind. Diese werden, wie bereits im vergangenen Jahr keinen Cent vom Klimabonus sehen. Der Klimabonus wird dieses Jahr übrigens „nach dem Sommer“ ausbezahlt, erklärt das Klimaministerium weiter. Ein genaues Datum für den Auszahlungsstart gibt es dabei noch nicht, in den vergangenen Jahren hat sie jedoch immer rund um Anfang September gestartet.

Häufig gestellte Fragen:

Der Klimabonus wird in diesem Jahr „nach dem Sommer“ ausbezahlt, erklärt das Klimaministerium. In den letzten Jahren hat die Auszahlung immer rund um Anfang September gestartet.

Der Klimabonus 2024 pendelt zwischen 145 und 290 Euro – je nachdem, wo man wohnt. Für Kinder und Jugendliche gibt es wieder – wie schon in den Jahren zuvor – die Hälfte davon.

„Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf den Klimabonus haben sich für das Jahr 2024 nicht geändert. Das heißt alle Menschen, die 2024 mehr als 183 Tage in Ö ihren Hauptwohnsitz haben, haben Anspruch auf den Klimabonus“, heißt es dazu aus dem Klimaministerium auf Anfrage von 5 Minuten. Das Geld für den Klimabonus dieses Jahr bekommt man also nur, wenn man mehr als 183 Tage in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldet war und als ausländischer Staatsbürger einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus hat.

Leer ausgehen werden dieses Jahr, wie auch schon in den Jahren zuvor, all jene Personen, die im Jahr 2024 nicht mehr als 183 Tage in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Zudem gehen all jene Personen leer aus, die mehr als 183 Tage im Jahr im Gefängnis verbracht haben.

Der Klimabonus 2024 muss von all jenen Personen versteuert werden, die ein Jahreseinkommen von mehr als 66.612 Euro haben.

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