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Das Bild auf 5min.at zeigt Klimaaktivist Simon M.
Simon M. muss in Graz eine mindestens dreitätige Ersatzhaft antreten.

Straße bei Protest „falsch“ benutzt: Klimaaktivist in Graz in Haft

Nachdem bereits Anfang Juni fünf Personen in Wien Ersatzhaftstrafen angetreten haben, trat am Donnerstag nun auch eine Person in Graz eine mindestens dreitägige Ersatzhaft an.

von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(294 Wörter)

Simon M. (21) protestierte, wie die fünf Menschen in Wien, für ein Grundrecht auf Klimaschutz. Der Student kann die Geldstrafen nicht bezahlen. “Was ich für meine Proteste auf mich nehmen muss, ist nichts im Vergleich dazu, was uns die Folgen einer Klimakatastrophe wegnehmen werden, sollte unsere Regierung untätig bleiben. Es würde mir absurd vorkommen, diese Tatsache einfach zu ignorieren“, sagte Marcher kurz vor Haftantritt. Seine Geldstrafen belaufen sich gesamt auf etwa 13.000 Euro bzw. rund 300 Tage Ersatzhaft (noch nicht rechtskräftig), teilt die Letzte Generation mit.

Straße falsch benutzt: „Absurde Strafe“

Einer der Hafttage sei laut einer Aussendung der Letzten Generation auf ein Steiermark-Spezifisches Gesetz zurückzuführen, nachdem Marcher bei einem Protest die Straße “falsch” benutzt hätte. Er, sowie alle anderen Protestteilnehmer hätten vor der Nutzung der Straße bei der Zuständigen Straßenverwaltungsbehörde erst eine Genehmigung einholen müssen (vgl. § 54 Stmk LStVG). “Das ist bei einem unangemeldeten Protest, der zudem noch von dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt ist, etwas widersinnig”, kommentierte Marcher die Strafe. “Aber ich trage die Verantwortung, auch für solche absurden Strafen”.

„Unsinnig und krass“

Gerhard Hackenberger, der die Letzte Generation rechtlich berät, sagte dazu: “Vor wenigen Tagen fand in Wien die PRIDE mit kolportierten 300.000 Teilnehmern statt. Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie unsinnig und krass die Behörde vorgegangen ist – keine Behörde in Österreich könnte kurzfristig mehrere hunderttausend derartige Bescheide ausstellen. Und kein vernünftiger Mensch kann die Auffassung teilen, dass sich niemand einer derartigen Veranstaltung spontan anschließen dürfe, weil er ansonsten wegen der fehlenden Genehmigung bestraft wird!”. Gegen eine ganze Reihe von gleichartigen Fehlentscheidungen, so Hackenberger, wurden bereits Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 21.06.2024 um 10:28 Uhr aktualisiert
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