Keine Beweise für Amtsmissbrauch: Tiroler Rektorat freigesprochen
Das ehemalige Rektorat einer Tiroler Hochschule ist am Mittwoch in einem Prozess am Landesgericht Innsbruck vom Verdacht des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden.
Den drei Angeklagten war vorgeworfen worden, in ihrer damaligen Funktion im Zuge von Besetzungsverfahren wegen freier Planstellen einen Bewerber trotz vorhandener Qualifikation nicht zum Hearing zugelassen bzw. nicht erstgereiht zu haben. Der Schöffensenat folgte in seinem Urteilsspruch jedoch der Verteidigung. Richter Andreas Mair begründete den Freispruch damit, dass für den Schöffensenat „fraglich ist, ob die Reihung überhaupt falsch war“. Das lasse sich nicht abschließend feststellen, jedenfalls sei kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachweisbar.
Hintergrund der Causa
Die Causa geht auf den Zeitraum 2020 bis Mitte 2021 zurück. Der in den Besetzungsverfahren mutmaßlich übergangene Betroffene habe sämtliche in der Ausschreibung genannten dienstrechtlichen Erfordernisse erfüllt und sei besser qualifiziert gewesen als Mitbewerber, hieß es in der Anklage. Dennoch sei er nicht berücksichtigt worden. Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht. (APA, 10.07.2024)