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Das Bild auf 5min.at zeigt ein Schulkind und 150 Euro.
150 Euro erhalten alle anspruchsberechtigten Schüler zum Schulstart.

Schulstartbonus: Diese Fristen musst du beachten, um 150 Euro zu bekommen

150 Euro Schulstartbonus bekommen Kinder aus armutsgefährdeten Elternhäusern heuer. Rund um den Gutschein gibt es einige Fristen zu beachten.

von Gerrit Tscheru Das Bild auf 5min.at zeigt Gerrit Tscheru.
1 Minute Lesezeit(142 Wörter)
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Rund 50.000 Kinder haben österreichweit Anspruch auf den Schulstartbonus von 150 Euro, den das Sozialministerium im Rahmen der „Schulstartklar!“- Aktion armutsgefährdeten Familien zur Verfügung stellt. Mit den Gutscheinen können Schulartikel bei Libro oder Pagro Diskont gekauft werden.

Gehen deine Kinder noch in die Schule?

Ja.
Nein, sind erwachsen.
Nein, sind zu klein.
Ich hätte gerne Kinder.
Ich habe keine Kinder.

Wie komme ich zu den 150 Euro?

Das Sozialministerium hat im Juli an alle anspruchsberechtigten Haushalte mit Kindern, die noch zur Schule gehen, Verständigungsschreiben verschickt. Anspruch auf den Bonus haben Schüler aller Schulstufen und Schultypen, die im Juni 2024 Anspruch auf Sozialhilfe oder Mindestsicherung hatten. Zwischen 5. August und 13. September können die Anspruchsberechtigten zu einer der 71 Abholstellen der Volkshilfe und ihren Partnerorganisationen gehen, um den Gutschein zu erhalten. Für das Einlösen des Gutscheins gilt ebenfalls eine Frist: Bis zum 12. Oktober kann der Schulstartbonus in allen Libro- und Pagro-Diskont-Filialen eingelöst werden.

Häufig gestellte Fragen

Anspruch auf die Gutscheine im Wert von 150 Euro haben rund 50.000 Kinder und Jugendliche aus Familien, die Juni 2024 Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen haben. Gefördert werden Schüler von der Volksschule bis zur Sekundarstufe 2 (allgemeinbildende höhere Schule, berufsbildende höhere Schule, berufsbildende mittlere Schule und polytechnische Schule, Berufsschule sowie Vorschule). Auch volljährige Schüler erhalten einen Gutschein.

Das Bundesministerium verschickt aktuell Briefe, da sind alle Informationen zum Entnehmen.

In manchen Bundesländern bekommt man die Gutscheine mit der Post. In anderen Bundesländern müssen die Gutscheine bei einer Abhol-Stelle abgeholt werden. 

In jedem Bundesland gibt es mehrere Abhol-Stellen. In dem Brief vom Sozial-Ministerium findest du eine Liste mit allen Abhol-Stellen in dem jeweiligen Bundesland. Die Liste findest du auch hier. Allgemein sind die Gutscheine zwischen 5. August bis 13. September abzuholen.

Wenn du die Gutscheine abholst, nimm unbedingt diese Dinge mit

  • den Brief vom Sozial-Ministerium
  • einen Lichtbild-Ausweis, zum Beispiel Führerschein, Reisepass oder Personal-Ausweis

So kann die Abhol-Stelle überprüfen, ob du die richtige Person bist und ob du die Gutscheine abholen darfst.

Wende dich dann bitte an die Behörde, von der Sie Sozial-Hilfe oder Mindest-Sicherung bekommen. Allgemeine Informationen bekommst du bei der Hotline des Sozial-Ministeriums: 0800 4000 33

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