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Bild auf 5min.at zeigt das Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Laut dem Landesgericht Wien steht eine Person wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung vor Gericht.

Gewaltserie in Wien: Mehrere Verletzte – Täter vor Gericht

Laut dem Landesgericht für Strafsachen Wien steht eine Person vor Gericht, die wegen mehrfacher schwerer Körperverletzungen und Sachbeschädigung angeklagt ist.

von Eva Taumberger Ein Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Eva Taumberger.
2 Minuten Lesezeit(266 Wörter)
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Laut dem Landesgericht für Strafsachen Wien ereigneten sich mehrere brutale Vorfälle, bei denen eine Person im April 2024 eine andere Person schwer verletzte. Die Angeklagte schlug der betroffenen Person mehrfach mit der Faust ins Gesicht, trat sie in den Bauch und stieß sie zu Boden. Auch am Boden liegend wurde das Opfer weiter attackiert, was zu Schwellungen, einer blutenden Wunde an der Lippe und einer Abschürfung am Handgelenk führte. Zusätzlich wurde ein Fahrrad in Richtung des Gesichts der Person geworfen, was die Verletzungen weiter verschlimmerte.

Messerangriff: Landesgericht Wien klagt weitere Tat an

Das Landesgericht Wien berichtet zudem von einem Messerangriff, der sich im Juni 2024 ereignete. Die angeklagte Person soll dabei versucht haben, eine andere Person mit einem gezackten Messer schwer zu verletzen. Eine dritte Person, die versuchte, den Angriff zu verhindern, wurde ebenfalls verletzt. Sie erlitt eine klaffende Wunde im Bereich des oberen Rückens. Diese Taten führten zu einer Anklage wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung.

Sachbeschädigung und weitere Gewaltakte

Im November 2023 kam erneut zu einem Vorfall, bei dem die angeklagte Person eine andere Person durch Faustschläge schwer verletzte, berichtet das Landesgericht Wien. Im April 2024 schlug die beschuldigte Person mit einer Fahrradkette auf das Bein einer anderen Person ein und verletzte sie. In einem weiteren Fall erlitt eine Frau Hämatome, nachdem die angeklagte Person sie angegriffen hatte. Zudem wurde ein Fahrrad beschädigt, was einen Sachschaden von 458,05 Euro verursachte. Auch für diese Taten steht die angeklagte Person nun vor Gericht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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