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Bild auf 5min.at zeigt das Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Gegen Hans-Jörg Jenewein und Egisto Ott wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eine Anklage erhoben.

Causa „Ott“: Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses

Egisto Ott wurden im April 2024 schwerste Spionagetätigkeiten gegen Österreich vorgeworfen. Nun wurde auch gegen Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein ein Strafantrag eingebracht.

von Julia Mannsfeld Logo 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(186 Wörter)
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Egisto Ott, gebürtiger Kärntner, ist der Mann, dem schwere Spionagevorwürfe gegen Österreich zur Last gelegt werden, vermutlich im Auftrag Russlands. Im März wurde er verhaftet und in U-Haft genommen. Seit Juni ist Ott wieder auf freiem Fuß. Der Grund dafür war, dass keine Tatbegehungsgefahr bestand.

Verletzung des Amtsgeheimnisses

Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht gegen Egisto Ott und gegen den Ex-FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein Anklage wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses erhoben.

Ott handelte im Auftrag von Jenewein

Ott soll im Auftrag von Jenewein im November 2018 einen unbekannten Beamten beauftragt haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Geheimdienste zu beschaffen. Vor allem wollte Ott wissen, welche Mitarbeiter des ehemaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bei dem Treffen dabei waren.

Beiden droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. Für dieses Vergehen droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Außerdem wird Jenewein wegen des Vergehens der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 14.08.2024 um 19:51 Uhr aktualisiert
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