Geld zurück: So kann diese Personengruppe eine Nachzahlung beantragen
Vor rund zwei Wochen wurde beschlossen, dass einer gewissen Personengruppe eine Nachzahlung zusteht. Ob du dazu gehörst, liest du hier.
Bisher hatten Frauen, die während ihrer Elternkarenz wieder schwanger wurden, keinen Anspruch auf das Wochengeld. Ein Beschluss des Nationalrats zum Sonderwochengeld hat das geändert. So kannst du es beantragen.
Rückwirkend ab 1. September 2022
Das Sonderwochengeld wird rückwirkend ab dem 1. September 2022 eingeführt. Es gebührt dabei grundsätzlich für jenen Zeitraum, in welchem der Dienstnehmerin das „normale“ Wochengeld gebührt hätte. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem erhöhten Krankengeld. Grundvoraussetzung für das Sonderwochengeld ist, dass ein Anspruch auf das Wochengeld bestünde, wenn keine Karenz vorläge, weiß die Wirtschaftskammer. Das Sozialministerium rechnet – ohne Nachzahlungen – mit rund 1.300 Betroffenen pro Jahr.
Steht dir das Sonderwochengeld zu?
So kannst du das Sonderwochengeld beantragen
Wenn du Anspruch auf Sonderwochengeld oder auf einen Günstigkeitsvergleich hast, stellst du einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger, wie z.B. bei der ÖGK. Dafür hast du bi 30. Juni 2025 Zeit. Aber Achtung, diese Regelung gilt für rückwirkend für Mütter, deren Mutterschutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat.
OGH hat klargestellt:
Eine EU-Richtlinie legt fest, dass Frauen während des Mutterschutzes Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts oder eine Sozialleistung haben. Der OGH hat in einem Urteil vom August 2023 klargestellt, dass dieser Anspruch auch dann besteht, wenn ein verkürztes, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Kombination mit einer verlängerten Elternkarenz gewählt wird. Die Bundesregierung passt die betroffenen Gesetze entsprechend an, um dieses Urteil umzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Die Sonderwochengeld-Regelung gilt für rückwirkend für Mütter, deren Mutterschutz ab 1. September 2022 oder später begonnen hat.
Solltest du Anspruch auf das Sonderwochengeld haben, kannst du einen Antrag bei deiner zuständigen Versicherung stellen, wie beispielsweise bei der ÖGK.
Du bekommst Sonderwochengeld in der Höhe deines erhöhten Krankengeldes: Das sind 60 Prozent des letzten Arbeitsverdienstes vor deiner Karenz. Liegt dieser Zeitraum in einem vergangenen Kalenderjahr, so wird der Verdienst valorisiert. (Quelle AK)
Sonderwochengeld bekommst du wie das reguläre Wochengeld in folgendem Zeitraum:
- für die letzten acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
- bis 8 Wochen nach der Geburt. Im Falle eines Kaiserschnittes, einer Frühgeburt bzw. einer Mehrlingsgeburt verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen nach der Geburt.
Quelle Arbeiterkammer
Du hast bis 30. Juni 2025 Zeit, einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger, in der Regel bei der ÖGK, zu stellen.