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Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist die Merkur Arena bei schönem Wetter und blauem Himmel. Viele Menschen warten davor auf den Einlass.
Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet wieder einen Sicherheitsbereich um die Merkur Arena.

Fan-Ansturm bei Fußballspiel: Polizei richtet Sicherheitsbereich ein

Am Samstag, 17. August 2024, findet um 17 Uhr das Fußballspiel Grazer AK 1902 gegen FC Blau Weiß Linz statt. Rund um die Merkur Arena wird wieder ein Sicherheitsbereich verordnet.

von Anja Mandler
1 Minute Lesezeit(128 Wörter)
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Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich am 17. August 2024, von 13.30 bis 22 Uhr, um die Merkur Arena.

Sicherheitsbereich

Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Das Bild auf 5min.at zeigt den verordneten Sicherheitsbereich.
©basemap.at
Das Bild zeigt den verordneten Sicherheitsbereich.

Bis zu 1.000 Euro Strafe

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.08.2024 um 10:02 Uhr aktualisiert
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