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/ ©Pexels/Canva
Das Bild auf 5min.at zeigt einen schockierten Mann in der Schweiz.
Die Roaming-Gebühren gehen schnell nach oben.

Daten-Roaming im Ausland: Österreicher erhält Schock-Rechnung über 16.000 Euro

Innerhalb der EU entstehen keine Roamingkosten. Aber außerhalb sieht das ganze schon anders aus. Denn da kann die Nutzung des Handys schon mal teurer ausfallen. So ging es auch einem Österreicher in der Schweiz.

von Stella Sabitzer Das Bild auf 5min.at zeigt die Online-Redakteurin Stella Sabitzer von 5 Minuten Österreich.
2 Minuten Lesezeit(350 Wörter)

Innerhalb der EU und auch in Norwegen, Liechtenstein und Island, entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. In anderen Ländern sieht das ganze schon wieder anders aus. Denn dort kann die Handynutzung schon mal teurer ausfallen. So kam es auch für Herrn A. aus Steyr. Vor der Abreise in die Schweizer Berge kaufte er sich ein Wochenpaket beim Netzanbieter. Am 1. August verschickte er noch einige WhatsApp und legte sich schlafen. Über Nacht summierten sich dann die Roamingkosten auf 16.413,55 Euro. Der Datenfluss wurde nach Überschreiten der erworbenen Datenmenge nicht gestoppt. Die rechtlich vorgeschriebene Sperre bei 60 Euro griff ebenfalls nicht. Und das, obwohl die Benachrichtigungen am Handy um 0.26 Uhr eingingen.

Konsumentenschützer konnten Gebühren reduzieren

Herr A. brach sofort seinen Urlaub ab. Er wandte sich direkt an die Hotline des Anbieters. Dort wurde er allerdings um eine schriftliche Eingabe per Mail ersucht. Die Situation war für ihn sehr belastend und deshalb suchte er Hilfe bei den AK-Konsumentenschützern. Diese wandten sich am 2. August umgehend per Mail an die Servicestelle des Mobilfunkanbieters und forderten die Korrektur der Forderung auf maximal 60 Euro. Eine Sperre bei 60 Euro muss per Gesetz solche Belastungen verhindern. Nur wenn Herr A. diese Sperren aktiv außer Kraft gesetzt hätte, wäre die Forderung berechtigt. Erfreulicherweise antwortete der Anbieter noch am selben Tag und alles über 60 Euro wurde gutgeschrieben.

Auch bei Zwischenlandungen können Gebühren anfallen

Nicht ganz so dramatisch gestaltete sich der Fall von Frau K. aus St. Martin. Sie verbrachte ihren Urlaub auf Madeira. Im Anschluss erhielt sie eine Rechnung für den Datentransfer von 8 MB in Höhe von 67,06 Euro. Die Konsumentin konnte sich das nicht erklären, da die portugiesische Insel ja zur EU gehört. Da sie auf Ihre Anfrage keine Antwort von A1 erhielt, wandte sie sich an den AK-Konsumentenschutz. Anhand des Einzelgesprächsnachweises zeigte sich, dass die Daten am Rückreisetag in der Schweiz heruntergeladen wurden, bei der Zwischenlandung am Flughafen Zürich. Daher: Achtung bei Zwischenlandungen im EU-Ausland. Auch hier können Roamingkosten anfallen.

Tipps zum Schutz vor unerwarteten Roamingkosten

  • Lies die Kosteninformationen im EU-Ausland und in nicht-terrestrischen Netzen auf Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugen genau.
  • Lass am besten vor deinem Aufenthalt im EU-Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten durch eine spezielle Sperre für „außerhalb der EU“.
  • Alternativ kannst du die Einstellungen am Handy selbst entsprechend anpassen, jedoch kann es hier zu Beweisproblemen kommen.
  • Nutze die WLAN-Verbindungen und achte darauf, dass das Daten-Roaming tatsächlich deaktiviert ist.
  • Deaktiviere vor deinem Auslandsaufenthalt deine Mobilbox (##002# anrufen). Nicht entgegengenommene Anrufe werden ansonsten auf deine Mobilbox umgeleitet und es kommt zum sogenannten Passivroaming.
  • Dein Handyanbieter ist per Gesetz verpflichtet, dich vor Erreichen der Roamingkosten-Grenzen von 60 und 120 Euro per SMS zu informieren. Deaktiviere diese Kostenlimits keinesfalls, da sonst unbegrenzt hohe Roamingkosten anfallen!

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 22.08.2024 um 13:01 Uhr aktualisiert
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