Österreicher bekommt 420 Euro-Strafe nach Italien-Urlaub
Ein Österreicher hat sich kürzlich an den "Verein für Konsumenteninformationen" (VKI) gewandt, weil er von einem österreichischen Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 420 Euro bekommen hat.
Der Grund für die hohe Strafe sei, dass er in eine verkehrsberuhigte Zone in Italien eingefahren ist, heißt es nun seitens des VKI. Einerseits sei es eine Verwaltungsübertretung, wenn man in solch eine Zone einfährt und damit als öffentlich-rechtliche Strafe einzustufen, erklären die Konsumentenschützer. „Zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verwaltungsstrafen sind nach dem EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz nur die zuständigen Verwaltungsbehörden befugt“, wissen die Experten des VKI weiter.
Was ist eine verkehrsberuhigte Zone in Italien?
„In vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL)“, erklärt der ÖAMTC. Das sei eine begrenzte Verkehrszone, in welche ausschließlich Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen einfahren dürfen. Meist sind diese Zonen auf den Innenstadtbereich oder die historische Innenstadt beschränkt. „Es besteht entweder ein generelles oder ein auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot“, so der ÖAMTC.
„Strafe ist überhöht und illegal“
Kommt es zu einem Vollstreckungsverfahren, wird man zunächst ohne zusätzliche Kosten zur Zahlung aufgefordert. An diesem Punkt meint der VKI nun, dass das Vorgehen des österreichischen Inkassobüros illegal sei, weil dieses zur Vollstreckung der italienischen Strafe gar nicht befugt sei. Ebenso als überhöht und illegal sehen die Konsumentenschützer die 420 Euro-Strafe. „Wir raten daher, die Forderung keinesfalls einzuzahlen und bei dem Inkassobüro zu bestreiten“, erklärt Reinhold Schranz, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich, abschließend.