Klimabonus: Für diese Österreicher gibt es eine Sonderbehandlung
Seit Montag, 2. September, wird der Klimabonus in Österreich ausbezahlt, hunderttausende Österreicher dürften das Geld bereits auf ihren Konten haben. Für manche Österreicher hat man sich aber was überlegen müssen.
Seit dem gestrigen Montag, den 2. September, wird der Klimabonus in Österreich ausbezahlt. Bis zu 290 Euro finden dabei den Weg auf die Konten jener Menschen, die zumindest 183 Tage des Jahres in Österreich ihren Hauptwohnsitz hatten. Eine ganz besondere Personengruppe bekommt nun aber eine Sonderbehandlung, weil für sie ein seltener Fall eintrifft.
Manche Österreicher verbringen je 183 Tage in zwei Orten
Aufgrund des Schaltjahres hat das Jahr 2024 nämlich 366 Tage. Heißt: Es ist möglich, dass mehrere Österreicher genau nach 183 Tagen innerhalb von Österreich umgezogen sind. Dementsprechend würden sie 183 Tage an einem Ort und 183 Tage an einem anderen Ort leben. Sollten die beiden Orte in unterschiedliche Auszahlungskategorien fallen, ergibt sich dadurch ein spannendes Problem, haben sie doch zwei Mal die Anforderung erfüllt, 183 Tage in Österreich an einem Ort ihren Hauptwohnsitz zu haben.
Vier Stufen der Klimabonus-Auszahlung:
- Klasse I: Gemeinden urbaner Zentren mit höchstrangiger ÖV-Erschließung – 145 Euro.
- Klasse II: Gemeinden urbaner Zentren mit zumindest guter ÖV-Erschließung – 195 Euro.
- Klasse III: Gemeinden urbaner Zentren mit zumindest guter Basiserschließung, Gemeinden regionaler Zentren mit zumindest guter Basiserschließung und Gemeinden des ländlichen Raumes im Umland von Zentren mit zumindest guter Basiserschließung – 245 Euro.
- Klasse IV: Gemeinden des ländlichen Raumes und Gemeinden mit höchstens Basiserschließung – 290 Euro.
Wie hoch fällt der Klimabonus für diese Sonderfälle aus?
Wir haben daraufhin beim Klimaministerium nun nachgefragt, was mit ebenjenen Menschen geschieht. „Personen, die jeweils 183 Tage in zwei verschiedenen Regionalkategorien gewohnt haben, bekommen den Klimabonus 2024 für die höhere Regionalkategorie ausbezahlt“, erklärt man seitens des Ministeriums gegenüber 5 Minuten. Heißt also kurzum: Hat man 183 Tage in Graz (195 Euro Klimabonus) und 183 Tage in Thal (290 Euro Klimabonus) angrenzend an Graz gelebt, bekommt man die 290 Euro ausbezahlt.
Wie viel Geld bekommst du dieses Jahr vom Klimabonus?
Diese Menschen betrifft die „Klimabonus-Sonderregel“
Das betrifft aber übrigens nur jene Menschen, die sich exakt am 2. Juli 2024 in ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben. Nur dann hat man 183 Tage in beiden Orten offiziell verbracht und fällt in diese spezielle Kategorie, die es erst in vier Jahren dann wieder geben wird – wenn wieder Schaltjahr ist.
Wann bekommen diese Menschen nun ihren Klimabonus?
Außerdem bekommen jene Menschen, auf die dieser Sonderfall zutrifft, erst im Frühjahr 2025 ihr Geld – egal um welche Summe es geht. Der Grund dafür ist, dass sie unterjährig bzw. eben quasi im ersten Halbjahr umgezogen sind und erst mit Ende des Jahres feststeht, in welche Kategorie sie dann tatsächlich fallen. In welche Kategorie ihr fallt, zeigt euch übrigens eine Karte. Mehr dazu in: Klimabonus 2024: Diese Karte zeigt, wie viel Geld du heuer bekommst. Alles was ihr über den Klimabonus und die Auszahlung im Jahr 2024 wissen müsst, erfahrt ihr zudem hier: Klimabonus-Überblick: Das musst du jetzt wissen.
Häufig gestellte Fragen
Der Klimabonus ist eine Bonuszahlung, die jährlich wiederkehrt. Jede Person in Österreich bekommt ihn, sofern sie mehr als 183 Tage des Jahres hierzulande verbracht haben. Das Geld kommt aus den Einnahmen der CO2-Steuer.
Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die mehr als 183 Tage des Jahres mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet waren.
Der Klimabonus 2024 wird wieder je nach Region unterschiedlich ausbezahlt. Er liegt zwischen 145 und 290 Euro, wobei Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur die Hälfte jeweils bekommen.
Der Klimabonus wird nicht an jene Menschen ausbezahlt, die weniger als 183 Tage des Jahres ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Zudem bekommen auch Häftlinge, die mehr als 183 Tage des Jahres im Gefängnis gesessen sind, keinen Klimabonus.
Der Klimabonus wird seit Montag, 2. September, ausbezahlt. Noch in der ersten Septemberwoche sollen dabei die Konto-Auszahlungen abgeschlossen sein, in den darauffolgenden acht Wochen kommen dann die Briefe mit den Gutscheinen für alle anderen. Jene Menschen, die im ersten Halbjahr umgezogen sind oder geboren wurden, bekommen den Klimabonus erst im Frühjahr 2025 – sofern sie dann schon anspruchsberechtigt sind.