Verkehrschaos vor Schulen: Diese Regeln gelten
Kurz vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss spielen sich vor und in der Nähe von Schulen oft chaotische Verkehrsszenen ab. Zu spät kommende Eltern, abgelenkte Kinder oder sich den Weg bahnende öffentliche Verkehrsmittel.
Gerade in diesen kritischen Bereichen kommt es dann häufig zu Regelverstößen im Straßenverkehr. Verkehrsexperte Matthias Nagler klärt über Regeln der „Schulstraße“ auf und warnt vor unübersichtlichen Verkehrssituationen vor Schulen.
Wer darf in eine Schulstraße einfahren?
Um Gefahren- und Stausituationen vorzubeugen, haben Behörden seit der 33. StVO-Novelle die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte „Schulstraßen“ vor Schulen zu verordnen: „Kfz-Verkehr ist dort verboten. Lediglich Anrainer und bestimmte Straßenbenützer, etwa Radfahrende, dürfen in eine ‚Schulstraße‘ einfahren – und das ausnahmslos mit Schrittgeschwindigkeit und mit der gebotenen Vorsicht“, weiß ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler. „In der Regel sind Schulstraßen auf die Unterrichtszeit beschränkt. Die Behörden können allerdings Ausnahmen für weitere Straßenbenützer festlegen.“ Fußgänger dürfen sich in Schulstraßen grundsätzlich frei auf der Fahrbahn bewegen, den dennoch erlaubten Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.
Welche Art von Kfz-Verkehr ist erlaubt?
Matthias Nagler erläutert, welche Art von Kfz-Verkehr auch in verordneten Schulstraßen weiterhin erlaubt ist: „Zu- und abfahren dürfen Krankentransporte, Schülertransporte, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sowie des Straßendienstes und der Müllabfuhr, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Rettung und Feuerwehr, Pannen- und Abschleppdienste und direkte Anrainer. Die Durchfahrt ist hingegen nur mit Fahrrädern gestattet.“ Wichtig ist: Fahrzeuglenkende dürfen Fußgänger in Schulstraßen in keiner Weise behindern oder gefährden. Die Durchsetzung dieser Bestimmungen kann mit mechanischen Sperren, z. B. portable Gitter, erfolgen. „In so einem Fall müssen jedoch Aufsichtspersonen anwesend sein und dem erlaubten Fahrzeugverkehr die Einfahrt ermöglichen“, informiert der ÖAMTC-Experte.
Problematik „Elterntaxis“
In diesem Zusammenhang weist der ÖAMTC auch auf eine altbekannte Problematik hin: die sogenannten „Elterntaxis“. Selbstverständlich gibt es für viele Familien gute Gründe, die Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Die Summe derer, die das Gleiche vorhaben, kann aber schnell zu einem Verkehrschaos vor den Schulen führen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Halte- und Parkverbote, etwa im Bereich von Schutzwegen oder Kreuzungen, eingehalten werden, um ausreichende Sichtverhältnisse zu gewährleisten. Auch das Halten in zweiter Spur, um Kinder ein- oder aussteigen zu lassen, ist verboten. Radfahrer wiederum werden daran erinnert, dass das Fahren auf dem Gehsteig, sowie das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor dem Schutzweg angehalten haben, untersagt ist.
Wie kommt dein Kind in die Schule?
Eltern haben eine Vorbildrolle
Nagler sieht die Eltern besonders in der Pflicht: „Sie haben einerseits eine Vorbildrolle, da sich Kinder das Verhalten unmittelbar von ihnen abschauen. Andererseits stellen sie mit ihrem Fehlverhalten eine Gefahr für andere Kinder dar. Jeder sollte sich fragen, ob man die eigene Verhaltensweise auch bei anderen Eltern tolerieren würde, wenn es um die Sicherheit des eigenen Kindes am Schulweg geht.“
ÖAMTC: „geeignete Haltezonen im Schulumfeld“
Auch Gemeinden können die mitunter angespannte Situation entschärfen: „Zur Vermeidung von Unfällen und Verkehrschaos plädiert der Club daher für die Errichtung geeigneter Haltezonen im direkten Schulumfeld, um ein legales und vor allem sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen“, so Matthias Nagler abschließend. Darüber hinaus können die Behörden seit Juli 2024 unter erleichterten Bedingungen im unmittelbaren Schulumfeld Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, heißt seitens des ÖAMTC. Der Mobilitätsclub steht den Gemeinden dabei für rechtliche Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen gibt es unter: www.oeamtc.at/stvo_novelle